Checkliste: Vorkehrungen für das eigene Ende
Was möchte ich für den Notfall vorbereiten? Was will ich noch erledigen? Bestattungskosten, Patientenverfügung, Haustiere – Es gibt einiges, woran man denken sollte, um eines Tages in Frieden gehen zu können. Wir beantworten die wichtigsten Fragen
Keine Frage: Sich Gedanken über das eigene Ende zu machen, dazu bedarf es etwas Mut. Denn wir leben doch alle gern, als wäre es für immer. Und doch ist es beruhigend, auf den Tod, der unweigerlich irgendwann eintreten wird, vorbereitet zu sein. Dafür lassen sich einige Vorkehrungen treffen:
Wie möchte ich bestattet werden?
Möchte ich eine Erd-, See- oder Feuerbestattung? Auf welchem Friedhof möchte ich bestattet werden? Oder vielleicht sogar in einem Friedwald? Und wie soll meine Trauerfeier aussehen, soll sie im großen oder im kleinen Kreis stattfinden? Wer seinen Angehörigen diese Entscheidungen ersparen möchte, kann eine Bestattungsverfügung verfassen, in der alle Wünsche festgehalten werden. Die Bestattungsverfügung sollte handschriftlich verfasst, unterschrieben und so aufgewahrt werden, dass sie im Notfall schnell gefunden werden kann.
Wer zahlt für meine Bestattung?
Bestatter bieten Vorsorgeverträge an. Darin werden die persönlichen Bestattungswünsche vereinbart sowie eine eine bestimmte Summe hinterlegt, um die Kosten zu decken. Selbst Pflegepatienten, für die die öffentliche Hand Teile der Pflege bezahlt, dürfen mehrere tausend Euro Bestattungsgeld zur Seite legen, solange die Beerdigungskosten „angemessen“ und „ortsüblich“ sind, erläutert Fabian Lenzen, Obermeister der Bestatterinnung Berlin und Brandenburg. Jedes kleine Detail könne in der Bestattungsvorsorge festgelegt werden, die Farbe der Blumengestecke, die Musik und wer die Trauerrede halten darf. Allerdings ist die Trauerfeier letzendlich für die Hinterbliebenen, um sich von der oder dem Verstorbenen zu verabschieden, gibt Wega Wetzel, Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, zu bedenken. Vielleicht sollte man ihnen darum auch die Gestaltung der Zeremonie überlassen.
Wer pflegt mein Grab?
Für die Pflege eines Grabs sind in der Regel die Erbinnen und Erben verantwortlich. Wenn diese weit entfernt wohnen, kann auch die Friedhofsgärtnerei beauftragt werden, die Bepflanzung zu gießen, zu pflegen und gegebenfalls auszutauschen. Eine Grabpflege für die übliche Ruhezeit von 20 bis 30 Jahren kostet nach Angaben der Verbraucherinitiative Aeternitas insgesamt zwischen 2.450 und 11.000 Euro. Auch die Grabpflege kann bereits zu Lebzeiten vertraglich vereinbart werden.
An wen soll mein Erbe gehen?
Wenn kein Testament vorliegt, greifen die gesetzlichen Bestimmungen: Es erben in erster Linie die Ehepartner und Kinder, dann andere Verwandte. Wer etwas anderes wünscht und auch bedürftige Freundinnen und Freunde oder Hilfsorganisationen bedenken möchte, muss ein Testament verfassen. Doch Vorsicht: Auch im Computerzeitalter muss ein Testament komplett handgeschrieben und unterschrieben sein. Alternativ kann man sein Testament auch notariell beglaubigen lassen. Um sicherzugehen, dass das Testament gefunden wird, empfiehlt Wega Wetzel, das Schreiben beim Amtsgericht zu hinterlegen – dann wird es automatisch eröffnet.
Gemeinnützig Vererben
Wer mit dem Gedanken spielt, einen Teil seines Nachlasses einem guten Zweck zukommen zu lassen, findet viele nützliche Information bei der Initiative Mein Erbe tut Gutes. Hier kann auch eine kostenlose Info-Broschüre bestellt werden.
Was wird aus meinem digitalen Nachlass?
Es empfiehlt sich, im Testament jemanden zu benennen, der sich um den digitalen Nachlass kümmert – denn online geschlossene Verträge gehen oft mit dem Tod des Nutzers auf die Erben über. So müssen etwa Bestellungen oder Abos häufig weiter bedient bzw. explizit gekündigt werden. Erblasserinnen und Erblasser sollten daher eine Liste der Online-Aktivitäten und Passwörter im Testament hinterlassen!
Wer kümmert sich um mein Haustier?
Wer nichts festlegt über den Verbleib des Tieres, riskiert seine Einlieferung ins Tierheim. Darum empfiehlt es sich, schon vor dem Fall des Falles bei einer vertrauten Person anzufragen, die das Tier vielleicht jetzt schon gelegentlich übernimmt. Es ist zwar möglich, im Testament festzulegen, wer ein Tier erben soll. Man kann dies sogar mit einer Klausel bekräftigen, indem der Nachfahre das Erbe verliert, wenn er oder sie sich nicht um den Hund kümmert. Doch dass man dem Tier damit ein liebevolles Zuhause sichert, darf bezweifelt werden. Darum die Empfehlung: mit den Betreffenden sprechen und klären, wer sich um das Tier kümmern will. Im Testament kann dann festgehalten werden, wer das Tier nimmt und welche Summe aus dem Nachlass für den Unterhalt des Tieres bereitgestellt wird. Und zuletzt: Nein, Tiere können in Deutschland nicht selbst erben – anders als etwa in den USA. Das deutsche Gesetz behandelt sie als Dinge, die nicht rechtsfähig sind.
Erbrecht Tutorials
Was ist bei einem Testament zu beachten? Welche Kosten sind mit dem Erben und Vererben verbunden, welche Freibeträge gibt es? Die Initiative Mein Erbe tut Gutes bietet kurze Videos, die wichtige Fragen zum Erbrecht erklären.
Möchte ich die Möglichkeit haben, selbstbestimmt zu sterben?
Wie sich der Tod unserer bemächtigt, kann man nur begrenzt planen. Außer, man entscheidet sich für den assistierten Suizid. Wer etwa weiß, dass er das voraussehbare Ende seiner schweren Krankheit nicht erleben möchte, kann sich bei der Vorbereitung dieses selbst herbeigeführten Todes von Vereinen wie der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben unterstützen lassen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft. „Allein die Option, eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen zu können, beruhigt ungemein, ob bei fortgeschrittenem Krebs, Multipler Sklerose oder Ähnlichem“, sagt Wetzel.
Möchte ich lebensverlängernde Maßnahmen?
In einer Patientenverfügung kann man bestimmen, ob die Mediziner etwa bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen, ob sie künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung durchführen dürfen. Das festgelegt zu haben, nimmt vielen die Angst vor einem endlosen Weiterleben an medizinischen Geräten, in dem kein Handeln mehr möglich ist.
Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?
Eine Vorsorgevollmacht kann man für alle oder für einzelne Lebensbereiche aussprechen und auch an verschiedene Personen übertragen. So kann beispielsweise der Sohn bevollmächtigt werden, gesundheitliche Entscheidungen zu treffen, während die Tochter die Konto- und Vermögensdinge regeln soll. Aber Obacht: Viele Banken verlangen eine extra Bankvollmacht, damit Angehörige Geld vom Konto abheben können.
Eine doppelte Absicherung stellt die Betreuungsverfügung dar: Wenn der oder die Bevollmächtigte durch Krankheit oder Tod selbst außerstande sein sollte, Verantwortung für einen Patienten zu übernehmen, wird vom Amtsgericht ein Betreuer eingesetzt. Wünscht man für diesen Fall eine bestimmte Person als gesetzlichen Betreuer, kann man dies in der Betreuungsverfügung hinterlegen. Ehrenamtliche Betreuungsvereine unterstützen beim Erstellen einer Betreuungsverfügung. Sollten etwa Alleinstehende keine Vertrauensperson im Bekanntenkreis finden, vermitteln sie auch Kontakt zu ehrenamtlichen Betreuern.
Gibt es jemanden, mit dem ich mich versöhnen möchte?
Viele Jahre gelingt es uns, alte Konflikte zu verdrängen. Doch im hohen Alter verspüren viele Menschen den Wunsch, sich zu versöhnen. Ehrlich mit sich selbst sein, mit anderen Versöhnung und Aussprache suchen – das könne helfen für einen friedlichen Sterbeprozess, bestätigt auch Wega Wetzel. Wer Frieden mit sich, seinem Lebensweg und seinen Nächsten findet, kann auch eher in Frieden gehen. Wer dagegen sein Leben lang gekämpft hat und bis zum Ende nicht aufhören kann, wird es auch im Sterben tun. Deswegen der Tipp: vor dem Tod das Leben nicht vergessen.
TEXT: Andrea Everwien
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