Bestattung: Das eigene Ende selbst bestimmen
Es kostet etwas Überwindung. Doch wer zu Lebzeiten seine eigene Bestattung plant, kann seine Angehörigen entlasten. Ob eine Feuer-, Erd-, Baum- oder Seebestattung gewünscht ist, welche Gäste einzuladen sind – darüber sollte man rechtzeitig mit den Menschen sprechen, die diese Wünsche einmal umsetzen werden.
Wenn jemand stirbt, stehen die Angehörigen vor schwierigen Entscheidungen. Wo soll der Tote bestattet werden? Auf dem Friedhof, unter einem Baum oder auf hoher See? Soll es eine große Trauerfeier geben oder eine Beisetzung im kleinen Kreis? Soll eine Pastorin oder ein Pastor sprechen? Und wenn nicht, wer sonst? Doch vor allem stellt sich die Frage: Was hätte der Tote sich gewünscht?
Wer seinen Liebsten solche kräftezehrenden Abwägungen ersparen möchte, sollte sich rechtzeitig mit dem Thema Bestattung auseinandersetzen und zumindest Grundsätzliches klären.„Ein guter Anfang ist, frühzeitig und möglichst entspannt über das eigene Ende zu sprechen – mit engen Freunden oder Familienmitgliedern“, rät Anne Kriesel, Gründerin der Online-Plattform Bohana, die über Trauer, alternative Bestattungen und Vorsorgemöglichkeiten informiert.
Über die persönlichen Wünsche sprechen
Im Gespräch mit vertrauten Menschen kann man sich darüber klar werden, wie man sich eine gelungene Bestattung vorstellt. Man sollte die Gelegenheit nutzen, seine eigenen Wünsche denjenigen mitzuteilen, die diese zur gegebenen Zeit umsetzen werden, und dabei auch zu erfahren, welche Bedürfnisse sie für den Trauerfall haben. Wer sich beispielsweise mit einer Baumbestattung in der Natur auflösen möchte, muss bedenken, dass seine Angehörigen für ihre Trauer vielleicht eine Grabstelle brauchen. „Sich über ein Thema auszutauschen, das meistens Tabu ist, ist schwer. Aber alles, was besprochen und geklärt ist, macht es am Ende etwas leichter“, so Kriesel.
Idealerweise entstehen im Laufe eines solchen Gesprächs neue Ideen für ganz persönliche Rituale, die die Hinterbliebenen über den Tod hinaus mit ihren Liebsten verbinden können. Man kann etwa überlegen, welche Lieder auf einer Trauerfeier der gesamten Familie gut tun würden. „Meine Tochter möchte mir zum Beispiel eine ganz persönliche CD in den Sarg legen“, sagt Anne Kriesel. „Ich finde es schön, dass sie einen Plan hat, der uns verbindet. Dieses Ritual wird sie hoffentlich stärken, wenn es soweit ist.“
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Friedhofzwang in Deutschland
Tatsächlich gibt es bei der Ausgestaltung von Bestattungen mehr Möglichkeiten, als die meisten meinen. Grenzen setzen lediglich die Bestattungsgesetze. Während es in den Niederlanden zum Beispiel erlaubt ist, die Urne samt Asche einer verstorbenen Person nach Hause oder auch an einen anderen Ort mitzunehmen, gilt in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang: Die physischen Reste eines toten Menschen dürfen ausschließlich an einem Ort aufbewahrt werden, der diesem Zweck gewidmet ist.
Begründet wird der Friedhofszwang damit, dass ein Grab öffentlich zugänglich sein sollte, damit jeder Mensch dort trauern kann. Nur die Seebestattung ist traditionell davon ausgenommen. Inzwischen zählen aber auch Friedwälder und Urnenkirchen zu den erlaubten Orten. Außerdem gehen mittlerweile einige Bundesländern zaghaft neue Wege: In Bremen ist es seit 2015 relativ problemlos möglich, die Asche Verstorbener auf Privatgrundstücken beizusetzen. Auch Nordrhein-Westfalen und Berlin haben ihre Gesetze liberalisiert.
Asche ins Ausland überführen
Längst umgehen viele den Friedhofszwang, indem sie die Urne legal ins Ausland überführen bzw. den Leichnam im Ausland einäschern lassen. Bringt man die Asche zurück nach Deutschland, muss sie per Gesetz auf einem Friedhof aufbewahrt werden. Überprüfen lässt sich das aber kaum. Auch die Herstellung von Erinnerungsdiamanten aus Totenasche ist in Deutschland nicht erlaubt, kann aber legal im Ausland erfolgen. Die Regelungen dazu, ob ein solcher Diamant nach der Einführung nach Deutschland einer Beisetzungspflicht unterliegt, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und nicht immer eindeutig formuliert.
Erben setzen die Bestattungswünsche um
Wer seine Wünsche zur eigenen Beisetzung schriftlich festhalten will, kann dies mit einer Bestattungsverfügung tun. Für den Fall, dass eine gemeinnützige Einrichtung als Erbe vorgesehen ist, kann auch diese die Bestattungswünsche umsetzen. Wichtig ist in diesem Fall, rechtzeitig mit der Organisation zu sprechen. Denn die Testamentseröffnung findet meist lange nach der Bestattung statt. Generell empfiehlt es sich, die Bestattungsverfügung nicht mit dem Testament aufzubewahren, sondern im Familien- oder Stammbuch. Dieses Dokument brauchen die Angehörigen im Todesfall als erstes.
Auch aus organisatorischer Sicht ist es von Vorteil, wenn die Angehörigen mit in die Planung einbezogen werden und Bescheid wissen. Das gilt auch, falls sich die Wünsche ändern. Ist nicht festgelegt, welche Person sich nach dem Tod um die Bestattung kümmern soll, gilt die gesetzliche Regelung des jeweiligen Bundeslandes. Zunächst ist der Ehepartner verantwortlich, dann die Kinder. Die Rangfolge, wann die Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister in die Pflicht genommen werden, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Entscheidungen im Trauerfall
- Die Bestattungsart: Ob man sich für eine Feuer- oder Erdbestattung entscheidet, prägt auch die Gestaltung der Trauerfeier. Bei einem anonymen Grab oder einer Seebestattung bleiben die Angehörigen ohne einen Ort der Erinnerung.
- Friedhof oder Friedwald? Gemeinschafts- oder Einzelgrab? Mit der Verwaltung kann schon im Vorfeld die konkrete Grabstätte gewählt werden. Manche möchten in der Nähe von verstorbenen Familienmitgliedern ihre Ruhe finden.
- Die Wahl der Gäste kann heikel sein. Soll es eine öffentliche oder eine private Beerdigung werden? Gibt es Menschen, die unerwünscht sind?
- Welcher Sarg, welche Urne, welcher Grabstein? Wer sich rechtzeitig über seine Wünsche zu Material, Farbe und Gestaltung äußert, erleichtert seinen Hinterbliebenen die Wahl.
- Wer Wert auf eine Trauerrede legt, kann zu Lebzeiten bestimmen, wer diese halten soll und sogar selbst eine verfassen.
- Soll Musik gespielt werden? Falls ja, wann, wo und welche? Es empfiehlt sich, den genauen Titel und Interpreten anzugeben, um Verwechslungen zu vermeiden.
TEXT: Lars Klaaßen
FOTOS: Kampus Productions / Pexels, SanerG / iStock, Brothers_Art / iStock