Ratgeber

No. 7 – ZUKUNFT Vermächtnis: Ein roter Apfel liegt in einer Hand, im Hintergrund unscharfes Grün. Symbolbild: Per Testamentsspende lässt sich auch mit kleinen Beträgen mit dem Erbe Gutes tun. Darauf sollte man achten. In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: Kari Shea on Unsplash

Nach mir: Ein Vermächtnis für die Zukunft

Der Ring für die Enkelin, eine Testamentsspende für den Naturschutz oder die lebenslange Nutzung eines Hauses: Mit einem Vermächtnis lässt sich ein Teil des Erbes an eine bestimmte Person oder Organisation übertragen. Was unterscheidet ein Vermächtnis von einer Erbschaft? Und welche Formulierungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden?

Meistens sind es die eigenen Kinder, unter denen ein Erbe gerecht aufgeteilt werden soll. Aber vielleicht gibt es daneben noch andere, die man bedenken oder unterstützen möchte: beispielsweise eine mittellose Schwester, deren Mietzahlungen auch nach meinem Ableben weiterlaufen sollen, eine Hilfsorganisation, die wichtige Arbeit leistet, oder die Enkelin, die den schönen Lapislazuli-Ring bekommen soll. Es braucht kein großes Vermögen, auch mit kleinen Beiträgen lässt sich Gutes für die Zukunft bewirken.

Vermächtnis: Großmutter, Tochter und Enkelkinder sitzen an einem Tisch unter Apfelbäumen. Symbolbild: Mit einer Testamentsspende lässt sich Bleibendes schaffen, dass immer wieder Früchte trägt. – In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: Marissa Price on Unsplash

Wenn der Nachlass auf verschiedene Begünstigte aufgeteilt werden soll, ist ein Vermächtnis eine gute Möglichkeit. „Vermächtnisse kommen häufig in Testamenten vor“, sagt Rechtsanwalt Jan Bittler von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. „Vermacht werden kann praktisch alles: ein Grundstück oder Teile eines Grundstücks, Gegenstände wie Autos oder Bücher, natürlich auch Geld, Aktien oder die Zahlung einer Rente.“

Nur als Teil eines Testaments

Das Vermächtnis steht jedoch nicht für sich allein. Es muss in ein Testament oder einen Erbvertrag eingebunden sein. Der Erbvertrag ist im Gegensatz zum Testament eine Übereinkunft, der beide Seiten zustimmen müssen, also auch derjenige, der etwas bekommt und dafür möglicherweise eine Gegenleistung erbringen muss. Wenn es weder ein Testament noch einen Erbvertrag gibt, gilt nach deutschem Recht die gesetzliche Erbfolge. Und die kennt keine Vermächtnisse. Gesetzliche Erben können nur Kinder und Verwandte sein.

Gesetzliche Erbfolge

Wer seinen Nachlass nach seinen Wünschen gestalten möchte, braucht ein Testament. Andernfalls gilt die gesetzliche Erbfolge. Welche Angehörigen erbberechtigt sind und wer in welcher Reihenfolge erbt, erklärt die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ auf ihrer Interseite.

Auf die Formulierung kommt es an

Wie aber soll ich ein Testament schreiben, damit klar ist, wer Erbe wird und wer ein Vermächtnis bekommt? Und was passiert, wenn ich ein sehr wertvolles Vermächtnis bestimmen will? „In dem handschriftlich verfassten Schriftstück mit der Überschrift ‚Mein Testament’ sollte man klare Zuordnungen treffen und zum Beispiel schreiben: Erben sind meine Kinder. Ich möchte lediglich Folgendes regeln: Die Organisation XY soll 5.000 Euro erhalten.“, erklärt Rechtsanwalt Bittler. Der Vermächtnisnehmer wird mit Namen und Anschrift genau bezeichnet. Gültig ist das Testament erst mit Unterschrift, Ort und Datum.

Vermächtnisnehmer sind keine Erben

Entscheidend ist also, ob ich jemandem zunächst mein ganzes Hab und Gut vermachen will – dann ist er auch mein Erbe. Er wird mein Rechtsnachfolger und übernimmt so auch mögliche Schulden. Wer nur einzelne Gegenstände oder bestimmte Anteile bekommt, ist Vermächtnisnehmer. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem zugesprochenen Teil um ein teures Grundstück am Starnberger See handelt. Bei einem größeren Vermögen und komplizierten Fällen empfiehlt es sich, fachanwaltliche Beratung suchen und einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der den Willen des Erblassers umsetzt. „Zurzeit bin ich als Testamentsvollstrecker für eine Dame tätig, die ihre zwei Nichten als Erbinnen bestimmt hat. Hier muss unter anderem eine Immobilie verkauft werden, ein Drittel des Erlöses soll als Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation gehen“, erzählt Jan Bittler. Der Ehemann der Erblasserin war an ALS erkrankt. Für ihr Vermächtnis bestimmte sie eine Stiftung, die sich im Kampf gegen ALS engagiert.“

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Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Ausgabe 7: ZUKUNFT. Schwarzweiß-Aufnahme eines Astronauten, 1989 in Cape Canerveral, USA, die Hand zum Abschied ausgestreckt. Nach uns: Die Zukunft. Foto: © alex webb / Magnum Photos / Agentur Focus

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Ein Gericht benachrichtigt die Vermächtnisnehmer

Damit das Testament später auch gefunden wird, gibt man es am besten in amtliche Verwahrung. Zuständig ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht des Wohnortes. Im Erbfall eröffnet das Gericht dann das Testament. Das bedeutet, dass die Erben und auch die Vermächtnisnehmer einen Brief erhalten. Dem liegt das Testament bei bzw. für den Vermächtnisnehmer ist es der entsprechende Abschnitt über den letzten Willen des Verstorbenen. Jetzt kann sich der Vermächtnisnehmer an die Erben wenden und das Vermächtnis einfordern. Einen Erbschein braucht er dafür nicht. Ab der Testamentseröffnung bleiben drei Jahre Zeit, das Vermächtnis bei den Erben einzufordern. Bei Grundstücken verjährt der Anspruch nach zehn Jahren. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, den Ring, die Geldsumme oder die Wertpapiere herauszugeben. Tun sie das nicht, bleibt nur der Weg, das Vermächtnis vor Gericht einzuklagen.

Rat und Service

Rat und Service rund ums Erbe bietet die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ auf ihrer Internetseite. Hier erfahren Sie auch, wie Sie ein Vermächtnis für den guten Zweck hinterlassen.

Der Pflichtteil Enterbter belastet auch das Vermächtnis

Es gibt einen Spezialfall, der bei Vermächtnissen oft übersehen wird. Gibt es nämlich enterbte Angehörige, die ihren Pflichtteil einfordern, muss sich der Vermächtnisnehmer an der Bezahlung des Pflichtteils mit der Quote beteiligen, mit der er insgesamt am Nachlass beteiligt ist. „Das Erbe beträgt zum Beispiel 100.000 Euro. Den einzigen Sohn habe ich enterbt, als Alleinerben den Nachbarn eingesetzt, weil der sich um mich gekümmert hat und dann habe ich noch ein Vermächtnis von 10.000 Euro an eine Organisation ausgesprochen“, erläutert Anwalt Bittler. Wenn jetzt der Sohn seinen Pflichtteil geltend macht, bekommt er die Hälfte des Nachlasses, das sind 50.000 Euro. „Weil die gemeinnützige Organisation einen Zehntel des Nachlasses erhält, muss sie sich auch mit einem Zehntel am Pflichtteil beteiligen. Sie kann also nur 5.000 Euro vom Alleinerben fordern.“ Wer das verhindern will, muss ausdrücklich in seinem Testament anordnen, dass der Vermächtnisnehmer sich nicht am Pflichtteil beteiligen muss.

Viele Begünstigte statt nur eines Erben

Mit einem Vermächtnis lässt sich ein Erbe gezielt auf mehrere Begünstigte verteilen – und damit auch verschiedene Bedürfnisse erfüllen. Die Enkelin freut sich wie niemand anderes über den schönen Ring und wird das Erbstück gerne tragen. Und wenn eine Stiftung oder gemeinnützige Organisation 1.000 Euro erhält, hört sich das vielleicht bescheiden an. Aber viele kleine Beträge ergeben zusammen eine Summe, mit der sich Großes bewegen lässt.

Text: Angelika S. Friedl
Fotos: Kari Shea on Unsplash, Marissa Price on Unsplash