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No. 2 – FAMILIE Vorsicht Falle, Berliner Testament: Nahaufnahme eines Händchen haltenden Paares. Die rechte Hand der Frau umklammert den Arm des Mannes. Symbolbild für die Bindungswirkung des Berliner Testaments. Wer eine gemeinnützige Organisation als Schlusserben bestimmt, sollte das beachten. In Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt.

Vorsicht, Falle! Das sollten Sie
beim Berliner Testament beachten

Wollen Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner ihren Nachlass gemeinsam regeln, entscheiden sie sich häufig für ein Berliner Testament. Rechtsanwalt Michael Beuger warnt vor Mustervorlagen aus dem Internet und erklärt Vorteile und mögliche Fallen.

Herr Beuger, was genau ist ein Berliner Testament? Und warum ist es so beliebt?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können damit ihren Nachlass gemeinsam regeln. Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Zugleich bestimmen sie in ihrem Testament, dass ihr gemeinsames Erbe nach dem Tod des länger lebenden Partners an einen oder mehrere Dritte gehen soll. Das können die Kinder sein. Das kann aber auch jede andere Person, eine Stiftung oder ein Verein sein. Beliebt ist das Berliner Testament wegen eines entscheidenden Vorteils: Man kann damit die gesetzliche Erbfolge umgehen und zunächst den Partner absichern, der den anderen überlebt. Der kann mit dem gemeinsamen Vermögen weiterleben, ohne das Erbe teilen zu müssen. Die gesetzlichen Erben haben lediglich die Möglichkeit, ihren Pflichtteil geltend zu machen.

Warum ist beim Berliner Testament dennoch Vorsicht geboten?

Eine Schwachstelle des Berliner Testaments ist das, was wir Juristen, Bindungswirkung nennen. Das heißt nichts anderes, als dass Änderungen oder ein Widerruf nur gemeinsam möglich sind. Ist ein Partner verstorben, hat der Hinterbliebene nur sehr begrenzte Möglichkeiten.

Unter welchen Umständen kann ein Berliner Testament nach dem Tod des Partners geändert werden?

Grundsätzlich ist der überlebende Partner an die gemeinsame Entscheidung gebunden. Und zwar ganz egal wie das Leben spielt, ob es zum Beispiel Streit mit den Kindern gibt oder eine neue Liebe. Aber man kann vorsorgen und einen Änderungsvorbehalt im Testament aufnehmen. So lässt sich die Erbfolge auch nach dem Tod des Partners neu regeln. Hat man einen solchen Vorbehalt nicht, bleibt lediglich die Anfechtung des Testaments wegen eines Irrtums.

Vorsicht Falle beim Berliner Testament: Ein älteres Paar am Strand, der Mann, grauhaarig mir schütterem Haar und Brille, küsst die Frau, langes graues Haar, auf die Wange. Eine neue Liebe nach dem Tod des Partners sollte man von vornherein mitbedenken. Auch eine gemeinnützige Organisation kann Schlusserbe sein. In Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt.

Was passiert, wenn die Ehe noch zu Lebzeiten scheitert? Kann sich ein Partner vom gemeinsamen Testament lösen?

Wenn die Ehe geschieden worden ist, dann ist auch das gemeinsame Berliner Testament automatisch unwirksam. Es muss dazu nicht aufgehoben oder widerrufen werden.

Gibt es andere Fallen und Nachteile, die man beim Berliner Testament beachten sollte?

Ja. Nicht unterschätzen sollte man zum einen den steuerlichen Nachteil für die Kinder bzw. Schlusserben. In der Regel wird das Vermögen, das sie nach dem Tod des Letztversterbenden erben, insgesamt höher sein als die einzelnen Erbmassen. Entsprechend höher ist die Erbschaftssteuer. Hier sollte man rechtzeitig über eine Schenkung nachdenken.

Folgenschwerer kann ein weiterer Nachteil für Schlusserben sein, der häufig übersehen wird: Dem Partner, der zurückbleibt, fällt der gesamte Nachlass des anderen zu; das Erbe verschmilzt mit seinem Vermögen. Darüber kann er frei verfügen – und damit auch über das, was für den Schlusserben übrigbleibt. Im Zweifel ist von dem einstigen Erbe nichts mehr da und damit auch der Letzte Wille des zuerst verstorbenen Partners nicht erfüllt.

Kann man regeln, ob der erbende Partner frei über das Vermögen verfügen darf?

Als Gegenstück zur Einheitslösung, bei der geerbtes und eigenes Vermögen verschmelzen, gibt es die sogenannte Trennungslösung. Dabei wird der Letztversterbende im Testament lediglich als „Vorerbe“ benannt. Er muss die Erbschaft getrennt von seinem Vermögen verwalten und ist gegenüber dem ebenfalls im Testament benannten „Nacherben“ verpflichtet, die Erbschaft zu erhalten. Man darf also nichts verschenken oder verkaufen.

Was bedeutet ein Berliner Testament für die Kinder? Welchen Einfluss hat es auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil der Kinder ist tatsächlich einer der zentralen Fallstricke beim Berliner Testament. Denn zunächst erbt ja der überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner. Mit anderen Worten: Kinder werden beim Tod des ersten Elternteils rechtlich „enterbt“. Ihnen bleibt jedoch der Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Mitunter kann das den überlebenden Partner schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen, denn der Pflichtteil wird sofort fällig und muss bar ausgezahlt werden.

Die Pflichtteilstrafenklausel soll das verhindern. Wenn Kinder ihren Pflichtteil gegen den Willen des überlebenden Elternteils einfordern, bekommen sie auch nach dem Tod des zuletzt versterbenden Partners nur ihren Pflichtteil. Sie werden also keine Erben. Das soll Kinder dazu bewegen, auf den Pflichtteil nach dem Tod des ersten Partners zu verzichten. Aber auch hier heißt es: Achtung! Rechtssicher verhindern kann man das nur, wenn der Pflichtteilverzicht vorher notariell beurkundet wurde.

Unser Tipp

Alles Wichtige zum Verfassen eines Testaments, zum Unterschied zwischen dem Vermachen und dem Vererben sowie Tipps zur Aufbewahrung und kostenloses Informationsmaterial finden Sie auf www.mein-erbe-tut-gutes.de.

Lassen Sie Ihr Testament von einem Fachanwalt für Erbrecht in ihrer Region überprüfen. Ratsuchende informiert die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Was ist zu beachten, wenn man eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte?

Selbstverständlich kann man auch eine gemeinnützige Organisation zum Erben bestimmen. Hier ist es elementar, die Organisation durch eine klare und eindeutige Formulierung genau zu bezeichnen. Gemeinnützige Organisationen sind zumeist von der Erbschaftssteuer befreit. Man kann auch der Organisation ein Vermächtnis zusprechen, das der Erbe dann erfüllen muss, zumeist die Zahlung eines Geldbetrages.

Wie richtet man ein Berliner Testament ein? Gibt es formale Kriterien zu beachten?

Wie jedes Testament muss auch das Berliner Testament handschriftlich verfasst werden. Es reicht, wenn es ein Ehe- oder Lebenspartner niederschreibt. Unterschreiben müssen es beide mit vollem Namen. Dazu Ort, Datum und der Zusatz „Testament“ oder „Letzter Wille“.

Ich rate allen, die mehr als einen Satz als Testament verfassen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Die Erfahrung zeigt leider, dass oft schon einfache rechtliche Begriffe wie „vererben“ und „vermachen“ falsch genutzt werden. Auch von Muster-Testamenten aus dem Internet rate ich dringend ab, da sie nie auf den konkreten Einzelfall passen. Von den genannten Tücken und Nachteilen eines Berliner Testaments spreche ich da noch gar nicht.

Gibt es Alternativen zum Berliner Testament, etwa für unverheiratete Paare oder Patchwork-Familien?

Es gibt die Möglichkeit, die Kinder bereits nach dem Tod des ersten Partners als Erben einzusetzen und diese dann zeitgleich mit dem Vermächtnis zugunsten des überlebenden Partners zu belasten. So kann der Erblasser anordnen, dass der überlebenden Partner dauerhaft versorgt bleibt. Das kann ein Nutzungsrecht an bestimmten Sachen wie etwa einer Immobilie sein. Man kann aber auch bestimmen, dass zwar die Kinder erben, der Partner aber ebenfalls auf das Vermögen des Erblassers zuzugreifen darf.

Darüber hinaus kann ein Erbvertrag eine sinnvolle Alternative zum Berliner Testament sein. Dieser muss in jedem Fall vor einem Notar geschlossen und notariell beurkundet werden und kann nicht einseitig geändert oder widerrufen werden. Auch für alle, die sich erbrechtlich, aber nicht ehelich binden möchten, ist ein notarieller Erbvertrag geeignet. Vor allem unverheirateten Paaren rate ich, ihren Nachlass rechtzeitig zu regeln. Denn sie haben wechselseitig keinerlei erbrechtliche Ansprüche.

Zum Schluss: Was sind Ihre wichtigsten Tipps für alle, die ein Berliner Testament aufsetzen möchten?

Schritt eins gilt eigentlich für alle: Man sollte herausfinden, wer aus der Familie was erben würde, wenn es kein Testament gibt. Gefällt einem die gesetzliche Erbfolge nicht, sollte man ein Testament aufsetzen. Am besten mit dem Rat eines Rechtsanwalts oder Notars. Denn der kann individuelle Klauseln einfügen. In jedem Fall sollte man neue Lebensumstände nach dem Tod eines Partners berücksichtigen, also eine Freistellungsklausel einräumen, und auch einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Das fertige Testament sollte man sicher aufbewahren oder beim Amtsgericht hinterlegen. Und natürlich sollte man auch die Erben informieren. Denn wer offen über seinen Letzten Willen spricht, vermeidet Streit.

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