Ratgeber

No. 10 – LOSLASSEN Vorsorgen für den Notfall: Bootspoller umwickelt mit einem Seil. Symbolbild: Wer sich rechtzeitig mit dem eigenen Lebensende auseinandersetzt, lebt unbeschwerter. Alles Wichtige zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament. In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: Korre / Photocase.de

Gut geplant: Vorsorgen für den Notfall

„Darum wollte ich mich schon lange kümmern, aber...“ Viele drücken sich davor, über eine schwere Krankheit oder den eigenen Tod nachzudenken. Doch wer sich und seine Nächsten absichern will, sollte rechtzeitig vorsorgen. Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament lebt es sich unbeschwerter. Ein Überblick.

Vor ein paar Tagen trudelte bei Carl F. ein Brief ein. Im Betreff stand fett gedruckt: „Organspende ja oder nein – Sie entscheiden!“ Der Brief kam von seiner Krankenkasse, zusammen dem Hinweis: „Ob Sie Organe und Gewebe spenden möchten, ist allein Ihre persönliche Entscheidung. Es kommt nur darauf an, dass im Fall der Fälle alle Beteiligten Bescheid wissen.“ Genau darum geht es bei jeder Vorsorge: Sie ist die selbstbestimmte Entscheidung zu Lebzeiten, nach der sich im Bedarfsfall alle zu richten haben.

Carl F. ist 16 Jahre alt. Bislang hat er sich kaum mit dem eigenen Tod beschäftigt. Und das geht nicht nur Jugendlichen so. Unabhängig vom Alter denken gesunde Menschen nur selten daran, dass das Leben einmal vorbei sein kann. Doch vor einem Unfall, einer schweren Krankheit oder den Folgen des Alters ist niemand gefeit. Wer entscheidet für mich, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Möchte ich unter allen Umständen wiederbelebt oder am Ende meines Lebens künstlich ernährt werden? Was möchte ich der Welt hinterlassen? Keine leichten Fragen. Doch wer sich ihnen stellt, kann unbeschwerter in die Zukunft blicken und nimmt Angehörigen schwierige Entscheidungen ab.

Patientenverfügung: Medizinische Maßnahmen regeln

Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen in einer bestimmten Situation gewünscht und welche abgelehnt werden. Sie muss schriftlich verfasst sein und ist für Mediziner verbindlich. Deshalb sollte sie möglichst konkret formuliert sein. Pauschale Aussagen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sollten vermieden werden. Stattdessen sollte man deutlich machen, auf welche Situationen man sich bezieht, beispielsweise das Endstadium einer schweren Krankheit oder eine bleibende Hirnschädigung. Auch zu medizinischen Eingriffen wie künstlicher Ernährung und Beatmung, zu Schmerzbehandlung, Wiederbelebung oder Organspende sollte man sich klar äußern. Dazu gibt es gut formulierte Vordrucke oder Textbausteine, beispielsweise vom Bundesjustizministerium. Was sich hinter den medizinischen Fachbegriffen verbirgt und welche Folgen bestimmte Wünsche und Entscheidungen haben, können am besten Ärzte oder erfahrene Rechtsanwälte im persönlichen Gespräch erklären. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, die eigene Unterschrift genügt.

Organspende und Patientenverfügung

Wer sich entschieden hat, Organe und Gewebe im Todesfall zu spenden, sollte seine Patientenverfügung prüfen. Manchmal können sich die Bestimmungen widersprechen, etwa wenn keine lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert und hilft, die Wünsche und Entscheidungen aufeinander abzustimmen.

Vorsorgevollmacht: Rechtliche Vertreter benennen

Die Patientenverfügung deckt die medizinischen Maßnahmen ab. Doch es gibt viele weitere Entscheidungen, die in einer Notsituation getroffen werden müssen. Wenn Betroffene selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, wird vom Amtsgericht eine Betreuungsperson eingesetzt. Wer das verhindern will, erteilt eine Vorsorgevollmacht und benennt rechtzeitig einen oder mehrere Vertrauenspersonen, die die Wünsche der Betroffenen umsetzen: Sie sprechen mit Ärzten und Behörden, entscheiden über Behandlungen, erledigen Bankangelegenheiten, schließen einen Vertrag mit einem Heim ab oder kümmern sich um die Wohnung. Die Vollmacht kann entweder nur für bestimmte Bereiche oder für alle Angelegenheiten gelten. Sie sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Sinnvoll ist sie für jeden Erwachsenen, dringend notwendig für Verheiratete. Denn anders als viele denken, dürfen Eheleute – genau wie Kinder und andere Familienangehörigen – im Notfall nicht auto­matisch füreinander handeln.

Vorsorge und Patientenrechte

Alles Wissenswerte zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erklärt das Bundesjustizministerium auf seiner Seite. Hier finden sich auch gut formulierte Formulare und Broschüren zum Download. Einen Wegweiser durch die Vorsorgedokumente bietet das „Vorsorge-Set“ von Stiftung Warentest.

Betreuungsverfügung: Rechtliche Betreuer bestimmen

Gibt es niemanden, dem man voll vertrauen möchte, ist eine Betreuungsverfügung eine Alternative. Sie legt fest, wer im Notfall als Betreuungsperson vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll – und gegebenenfalls wer ausdrücklich nicht. Anders als bei der weitreichenden Vorsorgevollmacht prüft das Gericht zunächst, ob die vorgeschlagene Person geeignet ist. Sie darf erst handeln, wenn sie vom Gericht bestellt wurde. Während Bevollmächtigte frei entscheiden können, werden Betreuungspersonen kontrolliert. In der Betreuungsverfügung lässt sich bestimmen, welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen, ob man etwa zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchte. Das Gericht überwacht dann, ob die Vorgaben eingehalten werden und kann die Betreuungsperson gegebenenfalls auch absetzen.

Beratung in der Nähe

Für alle, die sich weitergehend informieren möchten, bietet u.a. die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ Rat und Orientierung. Auf der Internetseite finden regelmäßig Termine für Informationsveranstaltungen im ganzen Bundesgebiet.

Testament: Den Nachlass regeln

Für alle, die ihren Nachlass nach eigenen Wünschen aufteilen möchten, gehört ein Testament zur Vorsorge. Erst das setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft, die in erster Linie Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel berücksichtigt. Nur wenige formale Dinge sind beim Schreiben des Testaments zu beachten: Damit es rechtsgültig ist, muss es vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen sowie mit vollem Namen unterschrieben werden. Wer sichergehen will, lässt sich fachanwaltlich beraten lassen.

Testament verfassen

Tipps, wie man ein Testament verfasst und worauf man dabei achten sollte, gibt u.a. die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“. Kontakt zu Erbrechtsexperten in der Nähe finden Ratsuchende bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Für alles gilt: Sicher aufbewahren und aktuell halten

Egal ob Patientenverfügung, Organspende-Erklärung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Testament, zwei Dinge sollte man beachten: Zum einen sollten die Dokumente gut auffindbar sein. Ratsam ist es, Angehörige und Bevollmächtigte vorab nicht nur über die Entscheidungen, sondern auch über den Aufbewahrungsort zu informieren. Besser noch: Vorsorgedokumente im zentralen Vorsorgeregister und das Testamente im zentralen Testamentsregister zu hinterlegen. Zum anderen lassen sich sowohl Verfügungen und Vollmachten zur Vorsorge als auch das Testament jederzeit ändern, ergänzen oder für ungültig erklären. Ohnehin sollte man von Zeit zu Zeit prüfen, ob die Bestimmungen noch dem eigenen Willen entsprechen oder ob sie aktualisiert werden müssen.

Text: Katja Hübner
Fotos: Korre/Photocase.de