Ratgeber

No. 5 – ENTSCHEIDEN Hilfsorganisationen als Erben: Ein Blick ins Uhrwerk einer Armbanduhr. Symbolbild: Mit Weitblick entscheidet, wer rechtzeitig mit Verein oder Stiftung Kontakt aufnimmt. Das verhindert Fehler im Testament für den guten Zweck. In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: benedettodemaio/Twenty20

Organisationen als Erben: Was kann ich erwarten?

Wer sich entscheidet, mit dem Erbe einen Verein oder eine Stiftung zu unterstützen, sollte sich über Wünsche, Erwartungen und Möglichkeiten austauschen. Im persönlichen Gespräch können juristische Formalitäten geklärt werden, aber auch die Frage, wie der Nachlass eingesetzt werden soll. Tipps aus der Praxis für eine Entscheidung mit Weitblick.

Da gab es diesen Radweg in Berlin, der im Sommer bundesweit für Kopfschütteln sorgte. Wer ihn benutzen wollte, musste Zickzack fahren. Die Markierung auf dem schmalen Bürgersteig war auf Höhe der Bäume jeweils versetzt. Was hat das alles mit diesem Ratgeber zu tun? Nun, unterstellen wir den Behörden und der Baufirma einmal nur das Beste, zeigt das Beispiel: Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht. Deshalb das Wichtigste gleich vorweg: Wer sich entscheidet, mit dem Nachlass einen guten Zweck zu unterstützen und nachhaltig Gutes zu bewirken, braucht ein Testament. Nur das setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und macht den Weg frei, den Letzten Willen nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Doch gibt es einige Tücken, die man beachten sollte.

Erwartungen und Wünsche persönlich besprechen

Damit bestimmte Auflagen und Wünsche die Nachlassempfänger nicht überfordern, sollten Erwartungen und Vorstellungen geklärt werden. Und zwar zu Lebzeiten, am besten in einem persönlichen Gespräch, empfiehlt Marc Herbeck. „So wie mit der Familie rechtzeitig gesprochen werden sollte, ist es auch wichtig, mit der gemeinnützigen Organisation Kontakt aufzunehmen, die man im Testament berücksichtigen möchte“, sagt der stellvertretende Geschäftsführer der Stiftung Deutsche Welthungerhilfe.

Hilfsorganisationen als Erben: Eine Johanniter-Mitarbeiterin berät eine ältere Dame. Ein persönliches Gespräch mit Vereinen und Stiftungen baut Vertrauen auf und beugt Fehlern im Testament für den guten Zweck vor. In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: Initiative

Gemeinsam lässt sich nach Wegen suchen, wie der Nachlass passend zu Vermögen und Herzensanliegen des Erblassers eingesetzt werden kann. Welche Vorteile hat es, die Organisation neben den Familienangehörigen zum Teil der Erbengemeinschaft zu machen? Welche Nachteile gibt es? Welche Wirkung möchte ich überhaupt erzielen? Soll mein Engagement über viele Jahre weiterleben, dann ist vielleicht eine Stiftung der geeignetere Weg. Soll das Erbe in einem Projekt gezielt wirken, kommt womöglich eher ein Vermächtnis in Frage. Diese und weitere Fragen zu klären, hilft den Vereinen oder Organisationen, den Willen des Erblassers möglichst genau umzusetzen und Konflikte mit Angehörigen zu vermeiden.

Wer sich informiert, vermeidet Fehler

Dass ein Testament nicht umgesetzt werden kann, weil Erblasser zu konkrete Angaben zum Zweck, also zur Verwendung seines Nachlasses gemacht hat, das komme eher selten vor, meint Herbeck. Sehr viel häufiger habe er es mit formellen Fehlern zu tun: ein falscher Name, ein Fehler in der Adresse, das Verwechseln von Stiftung und Verein. Ungenaue Formulierungen, rechtliche Feinheiten – vermeidbare Fehler also. Neben Broschüren bieten viele gemeinnützige Institutionen deshalb Informationsveranstaltungen und Vorträge zum Thema „Erben und Vererben“. Sie beraten auf Wunsch aber auch unter vier Augen und stellen für den individuellen rechtlichen Rat den Kontakt zu Fachanwälten und Notaren her.

Grabpflege, Wohnungsauflösung, Haustier

„Nach der Beratung können Sie sicher sein, dass Ihr Testament rechtlich bindend formuliert ist und im Todesfall alles nach Ihren Wünschen umgesetzt wird“, sagt auch Feline Chadwick von der Johanniter-Unfall-Hilfe. An sie wenden sich vor allem Menschen, die keine Angehörigen und keine Erben haben. „Sie möchten sicherstellen, dass das Vermögen für etwas verwendet wird, das ihnen am Herzen liegt. Und sie wollen regeln, wer sich um die Wohnung oder das Haus kümmert, wenn sie sterben.“

Denn nicht nur die Übernahme von Immobilien, Wertpapieren oder Schmuck geht meist problemlos. Viele Organisationen bieten auch Dienste wie Grabpflege und Wohnungsauflösung an. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass sie zum Erben eingesetzt werden und die Kosten für den Aufwand durch die Erbschaft gedeckt sind. „Wir versuchen, vieles möglich zu machen“, erklärt Lisa Monkau von der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Vor allem wer ein Haustier gut versorgt wissen möchte, sollte sich informieren, denn nicht alle Organisationen sind darauf vorbereitet. VIER PFOTEN kooperiert eigens mit Gnadenhöfen. „Je nach Wunsch werden die Tiere von dort in eine neue Familie vermittelt oder sie verbringen den Rest ihres Lebens in tiergerechter Umgebung.“

Aufgepasst bei Beerdigung und Vorsorgevollmacht

Gelegentlich bitten alleinstehende Menschen auch darum, dass die Organisation ihrer Wahl die Beerdigung organisiert. „Dieser Wunsch sollte aber gesondert und nicht im Testament vermerkt sein. Denn bis zu dessen Eröffnung hat die Beerdigung meistens schon stattgefunden“, gibt Feline Chadwick zu Bedenken. Dagegen sei es meistens nicht möglich, Aufgaben im Rahmen von Vorsorgevollmachten bzw. Patientenverfügungen zu übernehmen. „Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu klären, was ein Verein oder eine Stiftung  leisten kann und was nicht“, ergänzt Marc Herbeck. „Die Basis für das Gefühl, alles im eigenen Sinne geregelt zu haben, ist immer Vertrauen. Das kann nur zu Lebzeiten und im Austausch mit den Begünstigten entstehen.“

Fotos: benedettodemaio/Twenty20, Initiative „Mein Erbe tut Gutes“/Thomas Karsten