Ratgeber

No. 36 – HAB & GUT Ein Nachlass für den guten Zweck wirkt auch nach dem Tod weiter

Mit dem Nachlass Gutes tun – aber richtig

Immer mehr Menschen wollen etwas für einen guten Zweck hinterlassen. Ob Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder ein Spendenkonto – es gibt viele Möglichkeiten

Fast jeder Vierte über 50 kann sich hierzulande vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu berücksichtigen. Unter den Kinderlosen ist sogar mehr als jeder Dritte dazu bereit. Das zeigt der aktuelle Spendenmonitor im Auftrag der Initiative Mein Erbe tut Gutes und des Deutschen Fundraising Verbands. „Viele Menschen suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben“, betont Susanne Anger, Sprecherin der Initiative. Beim gemeinnützigen Vererben oder Vermachen sollte man allerdings ein paar Dinge beachten.

Auf Rechtssicherheit achten

Wer einer gemeinnützigen Organisation etwas hinterlassen möchte, sollte das klar und rechtssicher regeln. Dafür eignet sich am besten das Testament. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Testamentsspende finden Sie in unserer Ausgabe 28. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, vor allem wenn es um ein begrenztes Vermächtnis geht. „Wer kein Testament schreiben möchte, kann zum Beispiel bei seiner Bank oder seiner Versicherung bestimmen, dass im Todesfall ein bestimmtes Sparkonto oder eine Versicherung an die gemeinnützige Organisation als Begünstigte gehen soll“, erläutert Carmen Maus-Gebauer von der Christoffel-Blindenmission. „Wer nur über monetäres Vermögen verfügt und einen Vorsorgebevollmächtigten bestimmt hat, kann diesen per Vereinbarung beauftragen, nach dem Tod einen bestimmten Anteil aus dem Vermögen an die gemeinnützige Organisation zu überweisen.“

Eine gemmeinnützige Organisation als Erben oder Vermächtnisnehmer?

Erbe oder Vermächtnis?

Vererben und vermachen werden im Allgemeinen wie Synonyme verwendet, doch juristisch besteht ein großer Unterschied: Erben treten automatisch die Rechtsnachfolge an und übernehmen damit auch Verbindlichkeiten oder Schulden. Sie müssen den Nachlass des oder der Verstorbenen abwickeln, den Haushalt auflösen, sich um die Beisetzung kümmern, Sparkonten und Geldanlagen kündigen. Falls es mehrere Erben gibt, müssen diese sich untereinander abstimmen. All das ist mit einem erheblichen Aufwand und Kosten verbunden.

Vermächtnisnehmer haben all diese Pflichten nicht. Sie erhalten lediglich das, was im Testament für sie vorgesehen ist, also einen Geldbetrag, eine Immobilie oder Ähnliches. „Wer einem gemeinnützigen Verein etwas hinterlassen möchte, ist deshalb mit einem Vermächtnis meist besser beraten“, sagt Maus-Gebauer.

Testamentsgenerator

Der Testamentsgenerator der Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ bietet ihnen die Möglichkeit, online ein Testament für den guten Zweck zu erstellen. Das Testament ist rechtssicher, wenn Sie es handschriftlich abgeschrieben und unterschrieben haben. Mehr Informationen finden Sie hier

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft

„Wenn die anderen Erben einer Erbengemeinschaft ebenfalls gemeinnützige Organisationen sind, dann funktioniert die Zusammenarbeit bei der Abwicklung in der Regel recht gut“, sagt Andreas Quiring von der Deutschen Herzstiftung. Schwieriger kann es seiner Erfahrung nach werden, wenn die anderen Erben zum Beispiel Angehörige sind. Denn eine Erbengemeinschaft muss sich stets einigen und alle Entscheidungen einstimmig treffen – egal, ob die eine 50 Prozent erbt und der andere nur 10 Prozent. „Zudem haben Angehörige eine persönlichere Beziehung zum Nachlass und sehen das Ganze weniger nüchtern als gemeinnützige Organisationen. Da gibt es mehr Konfliktpotenzial“, so Quiring.

Um den Streit in der Erbengemeinschaft zu vermeiden, kann stattdessen ein Alleinerbe bestimmt werden. Alle anderen Personen oder Organisationen werden bei dieser Option im Testament als Vermächtnisnehmer benannt. „Der Erbe kümmert sich um die Nachlassauflösung, die anderen erhalten jeweils ihren Anteil als Vermächtnis“, erklärt Carmen Maus-Gebauer. Wer diesen Erben für seine Arbeit belohnen möchte, könne einen Bonus in Höhe eines bestimmen Vermögenswertes bestimmen.

Welche Organisation ist die richtige?

„Spüren Sie hin, wo Ihr Herz schlägt“, rät Andreas Quiring. „Welche Anliegen sind mir wichtig, welche Organisation vertritt am ehesten meine Überzeugungen und Ziele?“ Neben der inhaltlichen Ausrichtung einer Organisation sollte man auch darauf achten, ob sie vertrauenswürdig und seriös ist. Ein guter Hinweis darauf ist das Spenden-Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen sowie das Erbschaftssiegel „In guten Händen“ der Initiative Mein Erbe tut Gutes. Und auf keinen Fall sollte man sich von einer Organisation oder Person zu irgendetwas drängen lassen, betont Quiring: „Es ist Ihr letzter Wille – und allein der zählt!“

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Testamentsspende?

Testamentsspende rechtzeitig planen

Generell sollte man ein Testament lieber früher als später aufsetzen und es gegebenenfalls ändern, wenn es die Umstände im Leben erfordern. „Es ist ratsam, immer die kommenden zehn Jahre in den Blick zu nehmen und das Testament diesen Gegebenheiten anzupassen“, so Maus-Gebauer.

Eine Testamentsspende sollte man hingegen erst dann einplanen, wenn die Kinder aus dem Gröbsten heraus sind, man beruflich Fuß gefasst und das Haus abbezahlt hat, rät Quiring. „Vorher sollte man sich komplett auf die Absicherung der Familie konzentrieren. Wenn man aber kurz vor der Rente steht und etwas Vermögen aufgebaut hat, kann man sich durchaus überlegen, wen man gerne zuerst bedenken möchte und wie viel Geld für einen guten Zweck übrigbleiben würde.“

Nicht zu spezifisch werden

Wer einer gemeinnützigen Organisation etwas vererben will, sollte in seinem Testament keine konkreten Projekte benennen, denen das Geld zugute kommen soll. „Es kann sein, dass diese zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits abgeschlossen sind oder keine Relevanz mehr haben“, sagt Quiring. Besser sei es, den Verwendungsweck etwas breiter zu formulieren. „Bezogen auf die Deutsche Herzstiftung kann man beispielsweise statt einem bestimmten Forschungsprojekt die Herzinfarkt-Forschung allgemein nennen.“

Erbrecht Tutorials

Was ist bei einem Testament zu beachten? Welche Kosten sind mit dem Erben und Vererben verbunden, welche Freibeträge gibt es? Die Initiative Mein Erbe tut Gutes bietet kurze Videos, die wichtige Fragen zum Erbrecht erklären. Alle Videos finden Sie hier.

Erbquote statt fester Summe

Experten raten auch davon ab, im Testament bereits eine Summe festzulegen, die man einer gemeinnützigen Organisation vermachen möchte. „Steht im Testament ein fester Betrag, kann es ja sein, dass der zum Zeitpunkt des Erbfalls gar nicht mehr dem Vermögen entspricht, etwa weil die eigene Pflege sehr viel Geld gekostet hat“, erläutert Quiring. Besser ist es, eine Erbquote zu bestimmen, beispielsweise 20 Prozent des Vermögens, die später einmal an eine gemeinnützige Organisation gehen soll.

Ab welchem Betrag ist eine Testamentsspende sinnvoll?

Eine Hilfsorganisationen ist für jede Testamentsspende dankbar, auch kleinere Summen von 500 oder 1.000 Euro sind eine sinnvolle Unterstützung. Dann sollte es sich aber um ein Vermächtnis handeln. Carmen Maus-Gebauer gibt zu bedenken: „Ein Erbe ist immer mit einigem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Bei Beträgen unter 10.000 Euro könnte es sein, dass die Kosten die geerbte Summe übersteigen.“

TEXT: Kristina Simons
FOTOS: Pexels / Kindelmedia, Piksel / iStock, Shapecharge / iStock

Ungleichheit in der Welt

Hab & Gut sind sehr ungerecht verteilt. Für die Gründer des Magazins Prinzip Apfelbaum ist das ein Grund mehr, sich Tat für Tag dafür einzusetzen, die Welt ein Stück besser zu machen.

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