Ratgeber

No. 19 – GEMEINSCHAFT Testamentsspende: Der Gemeinschaft etwas zurückgeben

Etwas Sinnvolles in die Wege leiten

Viele Menschen wollen der Gemeinschaft etwas zurückgeben. Eine Möglichkeit ist, seinen Nachlass einem guten Zweck zukommen zu lassen. Um sicherzugehen, dass der letzte Wille wirklich umgesetzt wird, sollte man ein paar Dinge beachten.

„Ich hatte das Bedürfnis, die Dinge zu regeln – auch weil ich im Umfeld Todesfälle erlebt habe, bei denen nichts geklärt war“, sagt Dagmar Scheid. „Dann fehlt jede Orientierung, alle sind völlig konsterniert und das Trauern wird nicht leichter.“ Ohne Kinder und Geschwister kam die gesetzliche Erbfolge für sie nicht in Frage: „In meinem Freundeskreis habe ich einzelne Personen bedacht, viele sind aber ohnehin relativ gut versorgt.“ So traf sie die Entscheidung, Amnesty International einen Teil Ihres Erbes zu hinterlassen. „Damit ist garantiert, dass nach meinem Tod mit meinem Eigentum etwas Sinnvolles geschieht. Ich finde, solange man Einfluss hat, sollte man ihn auch nutzen.“

Immer mehr Menschen entscheiden sich wie Dagmar Scheid, einen Teil ihres Nachlasses einem guten Zweck zukommen zulassen. Wenn die Entscheidung gefallen ist, welche Personen oder Organisationen bedacht werden sollen, reicht im Prinzip ein handschriftlich verfasstes Testament. „Gültig ist solch ein Testament aber nur, wenn Ort, Datum und die Unterschrift des Testierenden darauf sind“, sagt Johanna Schlüter, die sich bei der nph Kinderhilfe Lateinamerika e.V. um Projektspenden und Vermächtnisse kümmert.

Familienszene: Die Erbschaft regeln und böse Überraschungen vermeiden.

Um formale Fehler auszuschließen, empfiehlt Schlüter die Rücksprache mit einem juristischen Experten. „Dies kann etwa ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht oder ein Notar sein.“ Dort lässt sich etwa auch klären, ob nahe Verwandte Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes haben. Das handschriftliche Testament sollte an einem gut auffindbaren Ort aufbewahrt werden. Es beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen, hat den Vorteil, dass es nicht in falsche Hände geraten kann. Die damit verbundenen Kosten sind gering.

Mit den Erben sprechen

„Es ist ratsam, mit den eigenen Kindern oder sonstigen gesetzlichen Erben darüber zu sprechen, wie man sein Testament aufsetzen möchte“, sagt Linda Drasba, die bei action medeor e.V. Spenderinnen und Spender persönlich betreut. „So lässt sich schon im Vorfeld einiges klären, was später für unerwartete Überraschungen sorgen könnte.“ Im Gespräch mit den künftigen Erben sollte man seine Wünsche darlegen: Wer was bekommen soll, warum man sich so und nicht anders entschieden hat und welchen Anteil eventuell eine gemeinnützige Organisation erhalten soll.

Gemeinnützige Organisationen als Erben

Fast genauso wichtig ist es, mit der gemeinnützigen Organisation, die bedacht werden soll, in Kontakt zu treten. „Hierdurch lässt sich am besten herausfinden, ob man zueinander passt – und dies in mehrerer Hinsicht“, sagt Rechtsanwalt Benjamin Schmitt von der Deutschen Herzstiftung. Zunächst sollte man prüfen, ob die inhaltliche Arbeit der Organisation dem entspricht, was ich fördern möchte.

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Eine andere wichtige Frage: Vertraue ich der Organisation im Hinblick auf die professionelle Abwicklung des Nachlasses? Und schließlich: Passt mein Nachlass zur Organisation oder ‚überfordere‘ ich sie damit? Vor allem größere Non-Profit-Organisationen beschäftigen Mitarbeiter, die über viel Erfahrung in diesem Bereich verfügen und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen.

Die Verwendung nicht zu eng fassen

Beim gemeinnützigen Vererben empfiehlt es sich, „die Wünsche an die Organisation nicht zu ‚spitz‘ zu formulieren“, gibt Linda Drasba zu Bedenken. „Niemand weiß, wann es so weit ist und wie sich die Situation bis zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung verändert hat.“ Das heißt: Man benennt besser kein konkretes Projekt, an das der Nachlass gehen soll, sondern wählt eine allgemeinere Formulierung wie zum Beispiel die „Stärkung der Gesundheitsversorgung in Afrika“. Die gemeinnützige Organisation entscheidet dann, wo der Nachlass konkret eingesetzt werden kann.

Gestikulierende Hände: Gemeinnützige Organisationen als Erben

Professionalität, um Konflikte zu vermeiden

Im Todesfall eröffnet meist ein Nachlassgericht das Testament und übersendet den Beteiligten eine Kopie. Dabei vergehen oft viele Wochen, manchmal Monate. „Deshalb sollte man sicherstellen, dass die bedache Organisation schon vorab Kenntnis erhält und im besten Fall schon etwas über die Zusammensetzung des Nachlasses und die Vorstellungen des Erblassers weiß“, so Schmitt.

„Hilfsorganisationen bieten eine professionelle, würdige und möglichst konfliktfreie Bearbeitung jedes Nachlasses“, sagt Schmitt. Dennoch können Streitfälle mit anderen Erben auftreten. Dann wird im Sinne des Erblassers nach einer Lösung gesucht. „In über zehn Jahren Tätigkeit habe ich so gut wie nie erlebt, dass ein Konflikt gerichtlich ausgetragen werden musste. Unterschiedliche Vorstellungen lassen sich meist im Gespräch klären.“

TEXT: Lars Klaaßen
FOTOS: Portra / Istock, kiwitanya / Twenty20, willma / Photocase