Ratgeber

No. 8 – ERINNERUNG Im Gedächtnis bleiben: Linken Fuß eines Erwachsenen neben dem rechten Fuß einer Statue. Manche wollen mit dem Erbe Gutes tun, um in Erinnerung zu bleiben oder einem geliebten Menschen zu gedenken. In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: Stihl024 / photocase.de

Im eigenen Namen: Mit dem Erbe im Gedächtnis bleiben

Eine Stiftung für die Menschenrechte, ein Förderpreis für die Erforschung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, eine Testamentsspende für den Naturschutz. Viele Menschen haben das Bedürfnis, Gutes zu hinterlassen. Manche vererben anonym, andere wollen in Erinnerung bleiben oder einem geliebten Menschen gedenken.

Immer schon haben Menschen so einiges dafür getan, um die eigene Endlichkeit zu überwinden. Bereits im Mittelalter war es Brauch, Kirchen und Klöstern Vermögen zu hinterlassen, um sich damit im Jenseits das Seelenheil zu sichern. Im Totengedenken der Gottesdienste lebten die Namen der Stiftenden dann über Jahrhunderte weiter. Heutzutage haben viele ein persönliches Herzensanliegen, das sie mit einer Schenkung, Testamentsspende oder Stiftung über den Tod hinaus unterstützen wollen: sei es der Einsatz gegen Hunger und Armut, der Erhalt einer bedrohten Landschaft, der Schutz von Kindern oder der Kampf gegen eine schwere Krankheit. Die Sehnsucht nach Unsterblichkeit spielt dabei für viele noch immer eine Rolle. Sie hinterlassen ihr Vermögen einem gemeinnützigen Zweck, weil sie auch nach dem Tod etwas Gutes bewirken möchten, oder auch, weil sie schlicht nicht vergessen werden wollen. „So bleiben wir in Erinnerung, auch wenn wir nicht mehr da sind“, beschreibt ein Stifter seine Motivation in einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Für einen geliebten Menschen

Ein weiterer Beweggrund, etwas für eine gute Sache zu hinterlassen: um an einen geliebten Menschen zu erinnern und das Andenken an ihn in Ehren zu halten. Ein Beispiel ist der Stiftungsfonds Felix-Wiemes, den Freunde eines verunglückten Handwerkers für das Medikamentenhilfswerk action medeor gründeten. „Sie wollten damit an einen engagierten Menschen erinnern. Weil Felix Wiemes sich immer für die Ausbildung junger Menschen eingesetzt hatte, unterstützt der Fonds die Ausbildung von Studierenden der Pharmazie an der Universität Daressalam in Tansania“, berichtet Susanne Schuran von action medeor. Ein anderes Beispiel: Die Mutter des früh verstorbenen Gerd Killian verfügte in ihrem Testament, dass ihr Vermögen der Forschung zugutekommen sollte, berichtet Rechtsanwalt Benjamin Schmitt von der Deutschen Herzstiftung. Daher errichtete die Herzstiftung den Gerd-Killian-Fonds zur Förderung von Projekten auf dem Gebiet der angeborenen Herzfehler.

Auflagen im Testament

Wer sein Vermögen einem ganz bestimmten gemeinnützigen Projekt zugutekommen lassen möchte, sollte im Testament eine sogenannte Auflage vorsehen. Sie verpflichtet die begünstigte Organisation oder Stiftung im Erbfall dazu, den Nachlass in einer bestimmten Weise zu verwenden. Zusätzlich kann ein Testamentsvollstrecker bestellt werden, um die Einhaltung der Auflagen zu überwachen.

Gerne auch anonym

Mit dem eigenen Namen sind Erblasser hierzulande allerdings meist zurückhaltend. „Ich habe es bei action medeor noch nicht erlebt, dass sich ein Spender eine Erinnerungsplakette oder etwas Ähnliches gewünscht hat“, berichtet Referentin Linda Drasba. Einmal habe das Medikamentenhilfswerk von sich aus eine Gedenktafel erstellt, um an eine Nachlassgeberin zu erinnern. Weil sie action medeor ganz überraschend mit einem großen Vermögen bedacht hatte, konnte eine neue Lagerhalle für die weltweite Medikamentenhilfe gebaut werden. Eine Erfahrung, die andere Organisationen teilen. „Selbst bei größeren Spenden wünschen einige ausdrücklich, dass es weder eine Berichterstattung gibt, noch ihr Name anderweitig genannt wird“, sagt Benjamin Schmitt von der Herzstiftung. Auch Katja Deckert vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) bestätigt, dass eine Testamentsspende oder eine Erbschaft für den guten Zweck in den meisten Fällen nicht bekannt wird: „Wir haben hier eine andere Kultur, sich öffentlich zu zeigen als zum Beispiel in den USA.“

Im Gedächtnis bleiben: Porträt von Herbert Drossel. Mit seinem Testament hilft er dem NABU bei der Renaturierung der Havel, die Drosselinsel ist nach ihm benannt. Ein Beispiel, wie man mit dem Erbe in Erinnerung bleiben kann. In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: Guido Rottmann

Herr Drossel und seine Insel

Nur ein Projekt des NABU, die Drosselinsel in der Havel, ist mit dem Namen eines Spenders verbunden. Der Brandenburger Herbert Drossel lernte in seiner Jugend die Havel auf Wasserwanderungen kennen und lieben. Später reiste er immer wieder in das Land der Auen und verschlungenen Flussarme. In seinem Testament bestimmte er, sein Vermögen für den Kauf und die Pflege von Feuchtgebieten in der Mark Brandenburg zu verwenden. 2013 ließ Herbert Drossel einen Altarm an der unteren Havel ausbaggern, ca. 20.000 Tonnen Spülsand wurden abgeräumt. Das Land dazwischen verwandelte sich wieder zu einer Insel und steht jetzt unter Naturschutz.

Bleibendes schaffen

Anregungen, Rat und Service rund ums Erbe bietet die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ auf ihrer Internetseite. Hier lesen Sie auch von Menschen, die mit ihrem Testament Gutes bewirken.

Als gutes Beispiel an die Öffentlichkeit

Grundsätzlich ist es möglich, auch namentlich Spuren zu hinterlassen. „Es gibt Menschen, die durch die Nennung ihres Namens ein gutes Beispiel geben wollen, nach dem Motto: Tue Gutes und rede darüber“, sagt Benjamin Schmitt. Auch die gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen sind darauf vorbereitet, dass ein Spender im Gedächtnis bleiben will. Der NABU bietet beispielsweise an, im Haus der Bundeszentrale mit einer Gedenktafel an Erblasser zu erinnern. Und auch wenn nur wenige Menschen stiften, um das eigene Ansehen zu erhöhen: Aus der Stifterstudie ist bekannt, dass auch heute noch gut die Hälfte der Stiftenden die Stiftung nach sich selbst benennt.

Egal, in welcher Form man etwas gemeinnützig vererben möchte: Man sollte darüber rechtzeitig mit der eigenen Familie und mit der Organisation sprechen, empfiehlt Susanne Schuran von action medeor. „Nur im persönlichen Gespräch lassen sich Fragen klären.“ Damit der letzte Wille so umgesetzt wird, wie man es sich wünscht.

Nichts verpassen!

Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Ausgabe 8: ERINNERUNG. Kanada, Ontario, 1996. Der zweijährige Isaac Towell wird von seiner älteren Schwester Naomi vorsichtig in den Sydenham River getragen, um ihn das erste Mal mit dem Wasser in Berührung zu bringen. Foto: Larry Towell / Magnum Photos / Agentur Focus

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Text: Angelika S. Friedl
Fotos: Stihl024 / photocase.de, Guido Rottmann