Ratgeber

No. 6 – TRAUER Gedenken im Internet: Per Smartphone wird ein auf einem Grabstein eingemeißelter QR-Code erfasst. Auf Online Friedhöfe und Gedenkseiten finden sich Trauernde zusammen. Nicht immer ohne Kosten. Darauf sollte man achten. – In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: picture alliance/dpa

Online Friedhöfe: Trauer und Gedenken im Internet

Angehörige und Freunde finden sich zunehmend auch im Internet zusammen, um gemeinsam zu trauern. Auf Gedenkseiten schreiben sie Kondolenzbücher und Nachrufe, laden dort Fotos und Musik hoch. Der Umgang mit dem Tod erhält so neue Facetten. In diesem Neuland bedarf es der Orientierung.

Die analoge und die digitale Welt liegen eng beieinander, manchmal sogar auf dem Friedhof. So sind an Grabsteinen hin und wieder kleine Plaketten mit quadratischen Pixelmustern angebracht. Wer einen solchen QR-Code mit der Kamera seines Smartphones erfasst, kommt auf eine Webseite, auf der der verstorbenen Person gedacht wird: eine ganz persönliche Gedenkseite, die sich mancher sogar schon zu Lebzeiten selbst einrichtet. Hier können Verwandte oder Freunde Erinnerungen sammeln, vom Leben erzählen und virtuelle Trauerkerzen anzünden. Anders als Todesanzeigen sind Trauerseiten im Internet permanent und weltweit abrufbar. Gerade Angehörige, die weit vom Grab entfernt wohnen, sind oft froh, diese Gedenkseiten als virtuelle Erinnerungsstätten besuchen zu können.

Gedenken im Internet: Ein Mann kauert vor einem Grabstein mit eingebautem Tablet. Der erste digitale Grabstein der Welt auf dem Friedhof Larikshof in Rhenen zeigt die schönsten Momente des Lebens des Verstorbenen. Online Friedhöfe und Gedenkseiten werden beliebter. Darauf sollte man achten. – In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: picture alliance/ANP

Gedenkseiten: Neue Möglichkeiten und Freiheiten

„So wie sich ein beträchtlicher Teil unseres Alltags in den digitalen Raum verlagert hat, nutzen auch immer mehr Menschen die erweiterten Trauermöglichkeiten online“, sagt Matthias Meitzler. Der Soziologe an der Universität Passau befasst sich mit der Kultur des Trauerns. „Der Umgang mit dem Tod ist ein Teil unseres Lebens. Hier spiegeln sich unsere Gewohnheiten und Werte wider. So wie wir uns in der Freizeit und bei der Arbeit mit Hilfe des Internets austauschen, tun wir das zunehmend auch, wenn wir trauern.“ Gedenkseiten im Internet bieten den Trauernden viele neue Möglichkeiten. Sie sind zum einen weder an eine Zeit noch an einen Ort gebunden. Zum anderen können sie sehr individuell gestaltet werden – Gedenkportale sind längst nicht so streng reguliert wie Friedhöfe. „Allerdings bergen diese neuen Möglichkeiten und Freiheiten auch Konfliktpotenzial“, gibt Meitzler zu Bedenken. „Je nachdem, wer in diesem Zusammenhang was von wem erwartet.“ Das sei wie im ‚richtigen‘ Leben.

Online Friedhöfe

Einen würdigen Rahmen bieten sogenannte Online Friedhöfe, auf denen die Gedenkseiten eingerichtet werden können, ohne eine neue Webseite zu erstellen. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, auf einige wichtige Punkte zu achten. Viele Online-Friedhöfe stellen die virtuellen Gräber kostenlos zur Verfügung. Manchmal wird um eine Spende gebeten, andere finanzieren sich über Werbung am Rand der Seite. Bei kommerziellen Betreibern variieren die Preise stark, von einmalig 20 Euro bis zu dreistelligen Beträgen. Einfache Basispakete sind hin und wieder kostenlos, jede weitere Leistung, wie zum Beispiel das Einstellen mehrerer farbiger Bilder, kostet dann aber extra.

Online Friedhöfe

Individuelle Gedenkseiten können bei zahlreichen Anbietern erstellt werden. Zu den bekannteren gehören Trauer.de, Gedenkseiten.de, Strassederbesten.de oder InFrieden.de.

Gedenkportale vorher genau ansehen

„Wir beobachten bei vielen kommerziellen Anbietern einen Mangel an Transparenz bei den Preisen“, sagt Alexander Helbach, Sprecher des Vereins Aeternitas, einer bundesweit tätigen Verbraucherinitiative für Bestattungskultur. Nutzer können oft nur schwer erkennen, welche Kosten auf sie zukommen. Deshalb sollte man genau hinschauen, bevor man ein virtuelles Grab anlegt, oder im Zweifelsfall einen nichtkommerziellen Anbieter wählen. „Auch die Besucher der Gedenkseite sollten darauf achten, ob und wie viel sie für virtuelle Kerzen oder Blumensträuße zahlen müssen“, rät Helbach. Zudem sollte man ein Auge auf die Seriosität der Seite haben: „Eine Reihe von Gedenkportalen waren nur kurze Zeit zugänglich und dann wieder von der Bildfläche verschwunden – ärgerlich für die, die dort ein Profil eingestellt haben.“ Und wie auf analogen Friedhöfen sollte man schon zu Beginn ans Ende denken und sich schon bei der Anmeldung danach zu erkundigen, wie ein Profil wieder gelöscht wird: „Die Erfahrung mit sozialen Netzwerken zeigt, dass dies häufig relativ kompliziert ist“, warnt Helbach.

Auf Privatsphäre und Rechtliches achten

Auf Gedenkportalen gibt es in der Regel einen geschlossenen Bereich, der passwortgesichert ist. Dort hat nur ein begrenzter Kreis Zugang, man befindet sich in einem geschützten Raum, wo man sich meist kennt. So bleibt Persönliches privat. Aber: Bei vielen Portalen ist nur der offene Bereich kostenlos. Wer Wert auf Privatsphäre legt, muss dafür bezahlen.

Offene Räume werden auch anderswo im Internet genutzt. Auf YouTube etwa kann man Trauervideos finden, die von Angehörigen hochgeladen wurden. Hier können auch fremde Menschen den Beitrag kommentieren, falls man diese Funktion nicht deaktiviert. „Rechtlich gibt es hier einiges zu beachten“, sagt Birgit Aurelia Janetzky, die Beratungen zum Thema Tod und Digitalisierung anbietet. „Das fängt beim Copyright für Musik und Filme an und geht bis zu den Bildrechten von Personen, deren Gesichter dort veröffentlicht werden.“

Traueranzeigen und Facebook

Auch viele Tageszeitungen bieten inzwischen die Möglichkeit an, Traueranzeigen digital zu veröffentlichen. Und nicht zuletzt spielt Facebook bei vielen Menschen, die das soziale Netzwerk als persönliches Schaufenster nutzen, auch nach dem Tod eine Rolle. Profile lassen sich in einen „Gedenkzustand“ versetzen. Das ermöglicht Freunden und Familienangehörigen, sich gemeinsam an einen verstorbenen Menschen zu erinnern. Wenn es die Privatsphäre-Einstellungen erlauben, können Erinnerungen in der Chronik des Profils im Gedenkzustand geteilt werden.

Noch längst sind nicht alle Möglichkeiten, die die neuen Formen des Gedenkens im Internet bieten, ausgeschöpft. Doch der Soziologe Meitzler ist überzeugt: Wie in anderen Lebensbereichen auch können die virtuellen Orte das reale Grab ergänzen, sie werden es aber nicht ersetzen.

Facebook nach dem Tod

Ein Facebook-Account geht nach dem Tod des Inhabers an die Erben über. Das hat im Sommer 2018 der Bundesgerichtshof entschieden. Wer verhindern will, dass die Erben später einmal Zugang zum Account bekommen, sollte in seinem Profil einen Nachlasskontakt bestimmen. Mehr zum digitalen Nachlass gibt es in unserer nächsten Ausgabe. Mit dem Newsletter verpassen Sie nichts. Einfach kostenlos bestellen!

Text: Lars Klaaßen
Fotos: picture alliance/dpa, picture alliance/ANP