Ratgeber

No. 2 – FAMILIE Keine Erben - Bleibendes schaffen: Rückenansicht eines Paares vor einer Wand voller Blumentöpfen. beide pflanzen Setzlinge. Auch wer keine Kinder oder Angehörigen als Erben für den Nachlass hat, kann etwas Bleibendes hinterlassen, z.B. mit einer Stiftung oder einem Testament für den guten Zweck. In Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt.

Keine Erben für den Nachlass:
So schaffen Sie Bleibendes

Auch wer keine Erben hat, kann verhindern, dass der Staat erbt. Gerade für Alleinstehende und Kinderlose ist ein Erbe für den guten Zweck eine sinnvolle Alternative. Für wen eine Stiftung oder Testamentsspende das Richtige ist? Ein Überblick.

Mit dem Erbe etwas Bleibendes schaffen, eine eigene Stiftung für den guten Zweck oder eine Testamentsspende an einen Verein? Vor solchen Überlegungen stand Anna Fröhlich, eine über 90-jährige kinderlose Dame. Ihr gehörten mehrere Hunderttausende Euro und eine Eigentumswohnung. In ihrem Testament wollte sie mehrere gemeinnützige Organisationen großzügig bedenken. Auf jeden Fall auch einen Kindergarten in der Nähe ihres Wohnortes. „Aber der Kindergarten ist eine GmbH und wäre ab dem Betrag von 20.000 Euro steuerpflichtig“, erklärt Jan Bittler, Rechtsanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Für seine Mandantin fand er eine bessere Lösung. Anna Fröhlich bedachte in ihrem Testament den Förderkreis, der hinter dem Kindergarten steht. Er ist gemeinnützig und steuerbefreit.

Keine Erben – Bleibendes schaffen: Nahaufnahme einer grünen Pflanzschaufel mit dunkelbrauner Blumenerde und weißem Dünger, daneben eine silberne Pflanzschere im Anschnitt. Auch wer keine Kinder oder Angehörigen als Erben für den Nachlass hat, kann etwas Bleibendes hinterlassen, z.B. mit einer Stiftung oder einem Testament für den guten Zweck. In Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt.

Gutes bewirken im eigenen Namen

Wer, wie Anna Fröhlich, keine eigenen Kinder oder Angehörige für den Nachlass hat, dem bieten sich eine Reihe von Möglichkeiten, Vermögen und Werte an die Nachwelt weiterzugeben. Die bekannteste dürfte wohl die eigene Stiftung sein. Damit können Sie sicherstellen, dass das Vermögen einem ganz bestimmten Zweck dient, der Ihnen besonders am Herzen liegt. Und das für lange Zeit, über das eigene Leben hinaus. Über 21.000 rechtsfähige Stiftungen gibt es nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen derzeit in Deutschland, 95 Prozent davon gemeinnützig. Weniger bekannt, aber oft viel sinnvoller: Auch mit Treuhandstiftungen, Zustiftungen und Testamentsspenden kann man im eigenen Namen etwas Gutes hinterlassen.

Eine eigene Stiftung: Nur mit ausreichend Startkapital

Eine Stiftung lässt sich auch mit wenig Geld gründen, so wie es zum Beispiel Holger Maack in Hannover machte. Seine Deutsche Rockmusik Stiftung startete 1996 genau mit einer Deutschen Mark. Zwanzig Jahre später hat die Stiftung mit Förderungen und Krediten über 200 Proberäume für den Musiknachwuchs aufgebaut. Doch das ist eher eine Ausnahme. Gemeinhin muss das Vermögen hoch genug sein, um den Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können.

„Die meisten Aufsichtsbehörden halten eine Summe von 100.000 Euro für ausreichend“, sagt Katrin Kowark, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Etwa 44 Prozent der Stiftungen besitzen nur ein Kapital von unter einer Million Euro. „Klein heißt aber nicht wirkungslos“, meint Katrin Kowark. Dafür brauche es umso mehr Beharrlichkeit und Netzwerkpflege. Da mag es für viele verlockend klingen, mit dem eigenen Name Gutes zu bewirken. Rechtsanwalt Jan Bittler rät bei Stiftungsgründungen jedoch zur Vorsicht. „Als Stifter ist man verpflichtet, das anvertraute Vermögen zu bewahren. Geld ausgeben kann eine Stiftung nur aus den Kapitalerträgen“.

Aber nicht nur das Startkapital ist hoch, auch der Aufwand zur Stiftungsgründung: Das Stiftungsgeschäft muss erklärt, der Zweck, das Vermögen, die Organe und deren Aufgaben festgelegt werden. Die Stiftung braucht eine Satzung und die staatliche Genehmigung. Ist die Stiftungsurkunde dann ausgestellt, kann man beim zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen.

Mehr erfahren

Alles Wissenswerte zur Gründung einer Stiftung oder Treuhandstiftung gibt es beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. Auch darüber hinaus bietet das Kompetenzzentrum des deutschen Stiftungswesens allen Interessierten umfassenden Informations- und Beratungsservice.

Treuhandstiftungen: Einfach und für geringes Kapital geeignet

Eine einfachere Form, mit seinem Erbe dauerhaft einen guten Zweck zu unterstützen, ist die Treuhandstiftung. „Dabei handelt es sich nicht um eine juristische Person, sondern um eine vertragliche Gestaltung“, erklärt Verena Staats, Justiziarin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. In der Regel schließt der Stifter mit einem Treuhänder – meist eine gemeinnützige Organisation – entweder einen Erb- oder einen Treuhandvertrag. Der Treuhänder verwaltet dann das Geld entsprechend der Sitzungssatzung. Weitere Vorteile: Alles geht schneller, ohne Gründungskosten und ohne staatliche Anerkennung. Allein die Gemeinnützigkeit muss man bei der Finanzbehörde beantragen.

Zustiftung: Auch in eigenem Namen möglich

Noch einfacher geht eine Zustiftung. Sie ist eine sinnvolle Alternative, ein Herzensanliegen über den Tod hinaus zu fördern. Hier erhält eine schon bestehende Stiftung das Geld. Im Gegensatz zu einer Spende darf die Stiftung es nicht sofort verwenden, sondern muss es dem Stiftungsvermögen zuführen. „Eine schöne Sache ist, dass eine solche Zustiftung auch meinen eigenen Namen tragen kann“, sagt Rechtsanwalt Jan Bittler.

Testamentsspende: Darauf kommt es an

Anna Fröhlich, die kinderlose Dame, wählte schließlich die klassische Form. Ihr Vermögen verteilte sie mit Testamentsspenden an mehrere gemeinnützige Vereine. Mit solchen Vermächtnissen können auch Erblasser, die nur wenige Hundert oder Tausend Euro besitzen, mit ihrem Erbe karitative und soziale Organisationen unterstützen. Viel gibt es nicht zu beachten, um mit dem Testament Gutes zu tun. Das Testament muss handschriftlich erstellt und mit Datum, Ort und eigener Unterschrift versehen werden. Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ rät außerdem: Sprechen Sie mit den Organisationen und lassen Sie sich beraten.

Für Rat und Service

Rat und Orientierung zum gemeinnützigen Vererben bietet die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“. Auf der Internetseite der Initiaitve erfahren Sie auch, wie Sie Ihr Testament für den guten Zweck verfassen und worauf Sie dabei achten sollten.

Aufpassen sollte man bei mehreren Vermächtnissen. „Hier sollten Erblasser entweder eine Organisation als Erben oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen“, rät Jan Bittler. „Es kann sonst sehr mühsam werden, wenn sich zum Beispiel sieben Organisationen untereinander über ein unklares Testament verständigen müssen“. Bei größeren Organisationen ist es zudem wichtig, die genaue Anschrift zu verwenden. Des Weiteren empfiehlt es sich, Quoten statt genaue Beträge auszusprechen. Schließlich weiß niemand, ob das Vermögen in einigen Jahren noch genau so groß sein wird, wie zur der Zeit, in der das Testament verfasst wurde. Und die Bedachten sollten sich doch bitte schön später nicht streiten.

Unser Tipp

Lassen Sie Ihr Testament von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen. Eine Erstberatung darf nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höchstens 226,10 Euro kosten. Sicher aufbewahren können Sie das Testament beim Nachlassgericht, Kosten ca. 92 Euro. Ratsuchende informiert die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

TEXT: Angelika S. Friedl
FOTOS: Daniel Funes Fuentes, Neslihan Gunaydin / Unsplash