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No. 6 – TRAUER Handeln im Trauerfall: Zusammengelegte Bettdecke auf einer Matratze, beides ohne Bezug. Stirbt ein Mensch, muss die Trauer oft warten. Denn für Angehörige gibt es viel zu erledigen. Eine Übersicht. In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: ohneski/Photocase.de

Handeln im Trauerfall: Das ist zu tun, wenn jemand stirbt

Stirbt ein Mensch, gibt es für die nächsten Angehörigen viel zu erledigen. Einiges davon muss unverzüglich geschehen, anderes hat ein paar Tage oder auch Wochen Zeit. Was tun, wenn jemand stirbt? Und wie kann man Hinterbliebenen die Zeit der Trauer erleichtern? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, ist das für Angehörige meist eine große emotionale Belastung. Schock, Traurigkeit, Leere. Doch oft muss die Trauer erst einmal zurücktreten, weil wichtige Entscheidungen und dringende Schritte anstehen. Finanzielle Aspekte, Rechte und Pflichten rücken in den Fokus – auch persönliche Angelegenheiten.

Sofort nach dem Tod muss als Erstes der Haus- oder Notarzt verständigt werden. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim zieht das Personal einen Arzt hinzu. Denn nur Mediziner können den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen – die Voraussetzung, um später die Sterbeurkunde beantragen zu können. Wenn der Verstorbene einen Organspendeausweis besessen hat, kann dies nun relevant sein.

Erste Ansprechpartner, die wichtigsten Papiere

Als nächstes ist zu klären, ob der Verstorbene schriftliche Wünsche zur Art der Bestattung hinterlassen hat. Gibt es bereits einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsinstitut, sollte dieses informiert werden, um entsprechend der Vereinbarungen die nächsten Schritte in die Wege zu leiten. Wichtige Unterlagen, wie Personalausweis, Geburts- oder Heiratsurkunde, Krankenversichertenkarte, Renteninformationen und Versicherungspolicen sollten herausgesucht werden.

Auch nahe Verwandte und enge Freunde sollten frühzeitig informiert werden, um im engsten Kreis das weitere Vorgehen zu besprechen. Dann gilt es ein Bestattungsinstitut zu beauftragen. Die Kosten für die Beerdigung trägt der Erbe. Ist der Tote zu Hause gestorben, kann er dort 36 Stunden lang aufgebahrt bleiben, bevor der Bestatter den Leichnam abholt.

Gibt es eine Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung, sollte diese möglichst bald informiert werden, in der Regel reicht ein Anruf. Vorsicht: Wer hier Zeit verstreichen lässt, riskiert im schlimmsten Fall, dass die Versicherung die Auszahlung verweigert.

Handeln im Trauerfall: Nahaufnahme gefalteter Hände eines älteren Mannes, auf Stuhllehne gestützt, auf dem Tisch ein Stapel Papiere. Stirbt ein Mensch, gibt es für Angehörige viel zu erledigen – einiges sofort, anderes hat Tage oder auch Wochen Zeit. Eine Übersicht. In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: kathrin_hb/Photocase.de

Amtsgänge in den ersten Tagen

In den kommenden Tagen folgen dann weitere Aufgaben; nahe Verwandte erhalten dafür in der Regel einige Tage Sonderurlaub. Spätestens am nächsten Werktag sollte der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die Behörde verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, unter anderem die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente. Weitere Behördengänge erledigt üblicherweise der Bestatter, soweit das mit ihm vereinbart wurde. Empfehlenswert ist das allemal. Denn für Privatpersonen bedeutet das oft unnötige Laufereien und lange Wartezeiten, während Bestatter diese Behördentermine schnell und zügig abwickeln. Das Bestattungsinstitut benötigt dafür alle Unterlagen, die der Arzt bei der Leichenschau ausgestellt hat. Meistens erhält man dann bereits am Folgetag die notwendigen Sterbeurkunden in mehreren Ausfertigungen für die Familie.

Das Erbe

Existiert ein Testament, muss es beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abgegeben werden. Das Gericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben. Nur wer sich zweifelsfrei als rechtmäßiger Erbe ausweisen kann, darf zum Beispiel auf die Konten des Verstorbenen zugreifen. Oft wollen Banken, aber auch Behörden oder Geschäftspartner einen Erbschein sehen. Nötig ist ein solches amtliches Zeugnis aber in der Regel nur, wenn kein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Wer das nicht hat, kann einen Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen, was mitunter mehrere Wochen dauern und je nach Höhe des Erbes eine drei- bis vierstellige Summe kosten kann. Und Achtung! Mit dem Antrag auf einen Erbschein gilt das Erbe als verbindlich angenommen. Inklusive möglicher Schulden. Diese Entscheidung will also gut überlegt sein. Der Gesetzgeber gibt dafür deshalb sechs Wochen Zeit.

Die Wohnung und viele Verträge

Lebte der Verstorbene allein zur Miete, muss diese noch drei Monate weitergezahlt werden, weil die gesetzliche Kündigungsfrist weiter gilt. Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist zählt, sollte man bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen. Auch die Energieversorger und Telefonanbieter sollten in den ersten Wochen nach dem Todesfall informiert oder entsprechend umgemeldet werden. Das gleiche gilt bei Verträgen für Kabelfernsehen, Rundfunkbeiträge und Internet. In einem Pflegeheim endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Sterbetag. Ausgenommen davon sind allerdings vertragliche Vereinbarungen dazu, wie lange die Habseligkeiten des Toten aufbewahrt werden. Ratsam ist es, mit der Heimleitung zu klären, bis wann Sie das Zimmer geräumt werden soll.

Vorsorgen für den Trauerfall

Neben der Wohnung gibt es meist zahlreiche weitere Verträge und Ähnliches abzuwickeln. Wer für den eigenen Todesfall vorsorgt und darüber Buch führt, tut seinen Angehörigen einen echten Gefallen. Denn so können sie sich schnell einen Überblick darüber verschaffen, welche Dienstleistungen, Mitgliedschaften und Abonnements sowie Bankkonten, Finanzanlagen und Versicherungen bestehen. Damit die Bankgeschäfte zügig geregelt werden können, bietet es sich an, schon zu Lebzeiten einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht zu erteilen. Wer seinen Angehörigen die schwere Zeit der Trauer erleichtern möchte, sollte also nicht nur rechtzeitig sein Testament machen und offen darüber reden. Er kann auch organisatorisch einiges vorbereiten und ihnen so einen Teil der Last nehmen, wenn es einmal so weit ist.

Text: Lars Klaaßen
Fotos: ohneski/Photocase.de, kathrin_hb/Photocase.de