Ratgeber

No. 1 - GLÜCK Ein Erbe für den guten Zweck: Ein Foto der Erblasserin Ilse Vormann auf der Kommandobrücke des Motorseglers Beluga II. Darunter eine Gedenktafel mit der Inschrift:

Mit dem Erbe etwas Gutes tun: Darauf kommt es an

Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Erbe auch einen guten Zweck unterstützen. Vor allem wer keine Kinder hat, denkt darüber nach, etwas an eine gemeinnützige Organisation oder eine Stiftung zu vererben. Wir erklären, worauf es ankommt.

Ein Erbe für den guten Zweck: Der Motosegler Beluga II auf hoher See. Foto: Daniel Müller / Greenpeace

Beginnen wir mit einem guten Beispiel: Ilse Vormann, nämlich, hat alles richtig gemacht. Rechtzeitig wollte sie ihren Nachlass regeln und nach dem Tod ihres Mannes selbst für den Ernstfall vorsorgen. Eigene Kinder hatte das Paar nicht. Ihr Vermögen wollte die Witwe dennoch an die nächste Generation weitergeben. Ilse Vormann ließ sich beraten. Ihr wurde klar: „Mit meinem Beitrag möchte ich der Natur etwas zurückgeben und der Zerstörung der Umwelt entgegenwirken.“

In ihrem Testament bestimmte sie schließlich vier Umwelt- und Naturschutzverbände zu ihren Erben. Gemeinsam mit ihnen verfügte sie, wie ihr Vermögen sinnvoll und nachhaltig für die gute Sache eingesetzt werden sollte. Unter anderem schickte sie posthum einen neu, speziell nach den Bedürfnissen der Organisation gebauten Motorsegler auf Umweltmission. Noch heute, gut fünfzehn Jahre nach ihrem Tod, wirkt das Erbe von Ilse Vormann in ihrem Sinne weiter. An Bord der Beluga II erinnert ein Foto und eine Gedenktafel an die großzügige Spenderin.

Jeder Zehnte würde mit dem Erbe einen guten Zweck unterstützen

So wie Ilse Vormann wollen immer mehr Menschen mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Bereits jeder zehnte Deutsche über 60 Jahre kann sich vorstellen, einen Teil des Nachlasses einem guten Zweck zugutekommen zu lassen. Bei Menschen ohne Kinder ist es sogar jeder Dritte. Das ergab eine repräsentative GfK-Umfrage. Auch viele Angehörige unterstützen demnach den Wunsch der Erblasser. Soweit das Grundsätzliche.

Wer sich indes konkret damit beschäftigt, was vom eigenen Leben einmal bleiben soll, dem kommen viele Fragen: Wie kann ich einen Teil meines Nachlasses an einen Verein, eine Stiftung oder einen Verband vermachen? Geht das auch mit einem kleinen Betrag? Woher weiß ich, dass mein Erbe in meinem Sinne eingesetzt wird? All diese Fragen sind berechtigt. Umso erfreulicher die Nachricht: Viel gibt es nicht zu beachten! Das Wichtigste gleich vorweg:

Wer gemeinnützig Vererben möchte, braucht ein Testament

Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehepartner und den Staat. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag setzen diese Regelung außer Kraft und ermöglichen individuelle Gestaltungsfreiheit.

Testament handschriftlich verfassen und sicher aufbewahren

Ein eigenhändiges Testament ist gültig, wenn es komplett mit der Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist. Änderungen, Nachträge, Widerrufe sind jederzeit möglich. Wer komplexe Regelungen treffen möchte, sollte sich von einem Erbrechtsanwalt oder Notar beraten lassen. Richtig aufbewahrt ist Ihr Testament dort, wo es nicht verloren geht – und nach dem Tod schnell gefunden wird. Wer auf sicher gehen möchte, kann es beim Amtsgericht hinterlegen.

Vererben und Vermachen sind nicht dasselbe

Diesen Unterschied sollten Sie kennen: Wer zum Erben bestimmt wird, der übernimmt nicht nur Vermögen, Auto, Haus oder Mieteinnahmen, sondern auch alle Verbindlichkeiten und Schulden. Soll nur ein Teil des Vermögens zugunsten eines guten Zwecks bestimmt werden, ist ein Vermächtnis der beste Weg. Im Testament kann es einfach und konkret heißen: „Die Organisation XYZ soll ein Vermächtnis von X Euro erhalten.“ Wichtig: Informieren Sie die Organisation über die beabsichtigte Zuwendung, damit sie Ihren Wünschen nachkommen kann.

Die richtige gemeinnützige Organisation finden und prüfen

Nicht jeder engagiert sich schon seit Jahren für die eine gute Sache. Denken Sie in aller Ruhe darüber nach, was Ihnen am Herzen liegt. Umwelt und Natur, Menschenrechte, Wissenschaft, der Kampf gegen Armut oder Krankheiten? Oft prägt die eigene Geschichte das, was einmal bleiben soll. Auch ein Ehrenamt im Alter bietet einen guten Weg, eine Organisation kennenzulernen. Haben Sie sich entschieden, prüfen Sie ob die Organisation Ihrer Wahl transparent arbeitet und die Mittel gewissenhaft einsetzt. Sicherheit darüber geben u.a. ein Blick in den Jahresbericht und ein persönliches Gespräch.

Zum Weiterlesen

Rat und Orientierung zum gemeinnützigen Vererben gibt die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ auf Ihrer Internetseite. Hier erfahren Sie auch, wie Sie Ihr Testament für den guten Zweck verfassen.

Mit den Angehörigen offen sprechen

Wer mit seinem Erbe eine gute Sache unterstützen möchte, tut dies meist mit einem Teil seines Nachlasses. Viele Angehörige unterstützen den Wunsch. Das offene Gespräch über den Letzten Willen gibt allen Beteiligten die nötige Sicherheit. Zweifel der Angehörigen sind in den meisten Fällen unbegründet. Der Gesetzgeber garantiert Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern, Kindern, Adoptivkindern und Eltern einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Auch kleine Beträge können Gutes bewirken

Anders als viele denken, muss es muss nicht gleich eine eigene Stiftung sein, um Bleibendes zu hinterlassen. Auch wenn das Vermögen nicht groß ist, können Sie mit einem Testament die Arbeit gemeinnütziger Organisationen wirkungsvoll unterstützen.

Bestattung und Grabpflege können übernommen werden

Interessant für alle, die keine Angehörigen haben: Als Erben kümmern sich gemeinnützige Organisationen nach vorheriger Absprache auch um Wohnungsauflösung, Bestattung und Grabpflege.

Schenken oder Stiften sind Alternativen zum Testament für den guten Zweck

Schon zu Lebzeiten kann man Teile seines Vermögens verschenken, eine Organisation in der Lebensversicherung begünstigen oder verfügen, dass ein Bankguthaben im Todesfall übertragen wird. Auch die Stiftung von Vermögen kann interessant sein. Gemeinnützige Organisationen bieten dazu ganz verschiedene Möglichkeiten. Fragen Sie nach.

Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit

Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement, auch bei Testamenten und Schenkungen. Alle Organisationen und Stiftungen, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Nachlass kommt also der guten Sache zugute.

FOTOS: Max Seiler, Daniel Mueller / Greenpeace