Ratgeber

No. 10 – LOSLASSEN Unternehmertestament: Hand eines Mannes am Steuer eines Bootes. Symbolbild. Wer ein Leben lang ein Unternehmen geführt hat, sollte die Nachfolge rechtzeitig regeln, für die Familie sorgen und vielleicht auch Gutes tun. Ein Ratgeber. – In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: Nathan Lindahl on Unsplash

Lebenswerk: Nachfolge planen und Gutes tun

Wer ein Leben lang ein Unternehmen geführt hat, möchte sicher gehen, dass dieses nach dem eigenen Tod nicht zerfällt. Ein Unternehmertestament regelt die Nachfolge des Betriebs und sichert die Versorgung der Familie. Auch für die Gemeinschaft lässt sich etwas Gutes tun. Zum Beispiel mit einer Stiftung.

Viele Unternehmer wollen ihr Vermögen nicht nur an die eigenen Kinder vererben, sondern auch der Gemeinschaft etwas zurückgeben. Manche spenden für die gute Sache, andere gründen eine eigene Stiftung. In dieser alten Tradition steht auch die Hermann-Neuhaus-Stiftung, die treuhänderisch von der Max-Planck-Förderstiftung verwaltet wird. Hermann Neuhaus, ein mittelständischer Unternehmer aus Herford, erlangte sein Vermögen durch einen Gegenstand, den wir alle kennen und nutzen – der dunkelgrauen SULO-Abfalltonne. Nach seinem Tod 2007 wurde aus seinem Vermächtnis die nach ihm benannte Stiftung gegründet. Neuhaus’ Ziel: über den Tod hinaus zu wirken. Seinem Willen entsprechend wird auch für seine Familie gesorgt, die Witwe abgesichert und die Enkel gefördert.

Wo ist das Erbe auf Dauer gut angelegt?

„Ihm war sehr wichtig, dass die Stiftung wirklich auf Dauer bestehen und wirken kann“, sagt der Münchner Wirtschaftsjurist Reinhard Pöllath, den Hermann Neuhaus als Testamentsvollstrecker bestimmt hatte. „Er hat sich auch andere Institutionen angeschaut. Überzeugt hat ihn dann der hervorragende Ruf von Max Planck“. Hermann Neuhaus ließ sich Zeit mit seiner Entscheidung und prüfte genau. So unterstützte er zunächst ein einzelnes Projekt am Max-Planck-Institut für Psychiatrie, dann ein weiteres am Max-Planck-Institut für Biochemie. Er besuchte die Institute, sprach mit den Forschenden, ließ sich ihre Vorgehensweise erläutern und über die Fortschritte unterrichten.

Unternehmertestament: Ein Mann am Steuer eines Bootes, das Ziel im Blick. Symbolbild. Wer ein Leben lang ein Unternehmen geführt hat, sollte die Nachfolge regeln, für die Familie sorgen und vielleicht auch Gutes tun. Ein Ratgeber. – In: Prinzip Apfelbaum. Magazin über das, was bleibt. Foto: Mael Balland on Unsplash

Risiko einer ungeregelten Nachfolge

Das Thema Testament steht – verständlicherweise – bei den meisten Menschen nicht an vorderster Stelle. Auch Unternehmer verschieben die Auseinandersetzung mit ihrer Nachfolge oft in eine fernere Zukunft. Ein folgenschweres Versäumnis: Wenn die Übergabe nicht geregelt ist, gerät mit dem plötzlichen Tod der Unternehmensführung auch die Existenz der Firma in Gefahr. Hohe Erbschaftssteuern können einen Betrieb in finanzielle Schwierigkeiten stürzen. Auch Ansprüche auf Pflichtteil und Zugewinnausgleich werden zum Problem, wenn das Erbe zum größten Teil aus der Firma besteht. Die Erben können in Streit über die Führung des Unternehmens geraten. Im schlimmsten Fall wird das Betriebsvermögen zersplittert.

Ohne Testament

Hinterlassen Unternehmerinnen oder Unternehmer kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Alle Vermögenswerte, Rechtspositionen und Verbindlichkeiten gehen dann auf die Familie über. Alle Erben werden zu Miteigentümern – unabhängig davon, ob sie aktiv mitarbeiten oder nicht. Es droht Streit und die Zersplitterung des Betriebsvermögens.

Ganzheitlich planen: Testament, Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag

Ein Unternehmertestament ist Ausdruck einer verantwortungsvollen Nachfolgeplanung. Es regelt die Fortführung der Firma und die Versorgung der Familie. Sind mehrere Erben vorhanden, muss eine Teilungsanordnung getroffen werden. Sie legt fest, wer was bekommt. Neben den Regelungen des Testaments sollte ein Unternehmer oder eine Unternehmerin zwei weitere Bereiche im Auge behalten: den Ehevertrag und den Gesellschaftsvertrag, wenn die Firma in der Rechtsform einer Gesellschaft geführt wird. Denn häufig stehen in Gesellschaftsverträgen spezielle Bestimmungen, die auch im Testament berücksichtigt werden müssen. Zentral: Im Testament sollte klar formuliert sein, wer das Unternehmen übernehmen soll. Gibt es niemanden, der die Firma weiterführen will oder kann, bleibt meist nur der Verkauf. Auch Hermann Neuhaus hat seine Firma veräußert, bevor er sein Testament verfasste.

Lassen Sie sich beraten

Beim Unternehmertestament lauern juristische und steuerrechtliche Fallen. Erbrechtsexperten der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. helfen dabei, alles so zu regeln, wie es dem eigenen Willen entspricht. Sie beraten auch, wie man etwa mit dem Testament Gutes hinterlassen kann.

Sinnvolle Alternative: eine Stiftung gründen

Eine Stiftung gründen kann fast jeder. Damit allein ist es aber nicht getan. „Wenn ich mein Geld einer Stiftung übertrage, übertrage ich es am Ende Menschen, die ich nicht kenne“, gibt Testamentsvollstrecker Reinhard Pöllath zu bedenken. „Die Stiftung ist zwar juristisch notwendig, aber für die Sache ist damit noch nichts passiert. Entscheidend ist, wer institutionell für die Stiftung verantwortlich ist und wer sie führt, damit sie auch noch in 100 Jahren kraftvoll wirken kann.“ Oftmals, warnt Pöllath, werde nicht genügend abgesichert, dass die Stiftung auch auf Dauer dem geplanten Zweck dienen kann. Dagegen hat der Unternehmer Neuhaus seine Nachfolge in der Stiftung kritisch ausgesucht und Jahre vor seinem Tod erprobt. Seine Stiftung ist eine Treuhandstiftung, die von einer anderen Stiftung verwaltet wird. Der Vorteil: Eine Treuhandstiftung braucht kein staatliches Anerkennungsverfahren, sie kann auch kostengünstiger arbeiten. „Hermann Neuhaus hat in seinem Testament die Vorgaben nicht ausformuliert. Er hat zum Beispiel weder eine Stiftungssatzung hinterlassen noch einen Stiftungsrat aufgestellt. Die Anordnungen zur Struktur der Stiftung umfassten gerade einmal zwölf Zeilen“, berichtet Pöllath. Die Stiftung „auf die Welt und ins Leben zu bringen“, das hat Neuhaus vertrauensvoll seinem Testamentsvollstrecker überlassen, der nun schon seit 2007 das Vermögen verwaltet. Erst im kommenden Jahr wird die Max-Planck-Förderstiftung das Ruder übernehmen.

Der Wissenschaft dienen

Der Gemeinschaft etwas hinterlassen, der Wissenschaft dienen – das Ziel hat Hermann Neuhaus erreicht. Der größere Teil des Vermögens der Max-Planck-Förderstiftung stammt aus seiner Stiftung. Zahlreiche Projekte wurden bereits unterstützt, wie zum Beispiel die Grundlagenforschung zur Kyrogenik oder zu neuen Krebstherapien. Ein besonderes Schmuckstück ist der historische Hörsaal des Harnack-Hauses, der Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin. Für die aufwändige Renovierung stellte die Hermann-Neuhaus-Stiftung fünf Millionen Euro bereit.

Rat und Orientierung

Rat und Orientierung zum gemeinnützigen Vererben gibt die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ auf Ihrer Internetseite. Hier lernen Sie auch Menschen kennen, die mit ihrem letzten Willen einen guten Zweck unterstützen.

Text: Angelika S. Friedl
Fotos: Nathan Lindahl/Unsplash, Mael Balland/Unsplash