Ratgeber

No. 1 - GLÜCK Den Nachlass regeln: Hand einer Frau beim Schreiben des Testaments. Wer sein Testament schreibt und seinen Letzten Willen macht, entledigt sich einer großen Last. Foto: Green Chameleon on Unsplash

Den Nachlass regeln:
Das Glück der letzten Entscheidung

Antje F. Weiser ist Anwältin für Erb- und Familienrecht. Sie berät Menschen dabei, Ihren Nachlass zu regeln. Aus ihrer Erfahrung kann sie sagen: Wer sein Testament verfasst, entledigt sich einer großen Last. Ihr Rat an alle: Warten Sie nicht zu lange!

Den Nachlass regeln: Nahaufnahme einer älteren Frau mit weißem, halblangem Harr, die am Fenster steht und zufrieden lächelnd in die Ferne schaut. Wer seinen Nachlass regelt, entleidgt sich einer großen Last.Foto: Initiative

Frau Weiser, was ist die erste Frage, die Ihnen neue Klienten stellen?

Viele Menschen, die zu mir kommen, sind erst einmal verunsichert, was sie überhaupt regeln müssen oder was sie mit ihrem Testament erreichen können. Oder sie fragen grundsätzlich, ob ein Testament zum derzeitigen Zeitpunkt nötig ist. Meine Klienten sind in der Regel zwischen 50 und 80 Jahre alt. Tatsächlich findet das Erstgespräch immer früher statt. Oft sind es Krankheiten, die einen Menschen, der noch mitten im Arbeitsleben steht, dazu bewegen, so früh eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Früher hat man diese Fragen eher verdrängt, was nach einem kommt. Heute ist man offener, eventuell auch besser informiert.

Wie kann man sich solch ein Erstgespräch über das Regeln des Nachlasses vorstellen?

Zuerst ist zu überlegen, was passiert, wenn man gar keine Nachlassregelung trifft und kein Testament verfasst. Der Gesetzgeber sieht eine gesetzliche Erbfolge vor, die zunächst den Ehepartner und die Kinder begünstigt. Wenn diese nicht vorhanden sind bzw. nicht mehr leben, folgen die Enkelkinder, die nächsten Generationen der Verwandtschaft. Ich zeichne dann einen Stammbaum auf und spezifiziere die möglichen Begünstigten, um meinem Klienten die Situation so transparent wie möglich darzustellen. Wenn der Tod schon eingetreten ist, sind dagegen die Behörden gefragt. Das ist die Aufgabe des Nachlassgerichts.

Wie viel Emotion liegt im ersten Gespräch?

Je nachdem, was die Menschen gerade selbst erlebt haben – zum Beispiel Todesfälle in der unmittelbaren Umgebung –, kann eine Menge Emotion im Spiel sein. In erster Linie herrscht große Verunsicherung. Es ist selten, dass jemand bereits mit einer klaren Meinung zur Tür hereinkommt. Das hat zur Folge, dass oft mehrere Entwurfsfassungen des Testaments erarbeitet werden. Der Druck ist groß, wenn plötzlich die Kinder fragen, wann sie denn endlich erben werden.

Wie viel muss man über das Leben wissen, um Menschen beim Regeln ihres Nachlasses zu beraten?

Als Juristin bin ich eine Art Dolmetscherin, die die Wünsche der Klienten in eine rechtlich einwandfreie Schriftversion übersetzt. Die Leute fangen auch mal an zu weinen. Darauf muss man vorbereitet sein. Es sollten also nicht nur Taschentücher bereit liegen. Es ist auch eine große Portion Einfühlungsvermögen gefragt. Man muss erfassen, was die Menschen wirklich bewegt. Dazu braucht man Fingerspitzengefühl. Das hat man oder man hat es nicht. Erstaunlicherweise wird in der Ausbildung zum Erbrechtsanwalt überhaupt nicht auf sogenannte Social Skills Wert gelegt.

Es gibt auch Kollegen, die ihre Beratung in sachlicher Form in knapp zwanzig Minuten abschließen. Ich halte das nicht nur für äußerst unsensibel, sondern auch für nicht ausreichend. Für ein Erstgespräch nehme ich mir immer mindestens eine Stunde Zeit. Bei den Folgeterminen entstehen die Entwürfe, die gewissen Formvorschriften folgen müssen.. Bei bestimmten Regelungen braucht man einen Notar und man legt fest, wo das endgültige Dokument sicher aufbewahrt wird. Darauf weise ich natürlich hin.

Nun ist das Testament fertig und die Arbeit getan. Wie glücklich sind die Menschen danach?

Die Klienten kommen ja mit einer gewissen Last zu mir. Die Überlegung ist immer: Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr da bin? Verschwindet einfach alles – oder bleibt etwas übrig, was anderen nutzt, meiner Familie, meinen Mitmenschen oder der Umwelt? So wie am Anfang die Verunsicherung herrscht, spürt man immer die Erleichterung, wenn das Testament am Ende fertig auf dem Tisch liegt. Man merkt das durchaus auch physisch, wenn die Last von einem abfällt. Als sei ihnen eben ein Stein vom Herzen gefallen. Der große Seufzer, er ist oft deutlich zu vernehmen.

Haben Sie schon Ihren eigenen Nachlass geregelt und Ihr Testament gemacht?

Nein, noch nicht. Eigentlich ist es überfällig. Man sollte es schon beizeiten regeln. Gerade dann, wenn wie in meinem Fall Kinder da sind oder man in einer Patchwork-Familie lebt.

Macht Sie Ihre Arbeit glücklich?

Ja. Auch wenn es das Ende des Lebens ist, womit ich mich als Anwältin beschäftige, bedeutet es immer einen neuen Anfang. Der Nachlass wirkt weiter. Es ist eine beratende Tätigkeit, die mich sehr erfüllt. Ein Testament nimmt Last von den Menschen. Und es ist eine juristisch eher nicht klassische Tätigkeit, wo man ja eher mit Fällen zu tun hat, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wir betreiben Vorsorge.

Zum Weiterlesen

Alles über das Schenken, Erben und Vererben sowie eine vergünstigte Erstberatung bietet die DVEV Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. unter www.erbrecht.de

Alles Wichtige zum Verfassen eines Testaments für den guten Zweck finden Sie auf einen Blick: www.mein-erbe-tut-gutes.de

FOTOS: Green Chameleon on Unsplash, Initiative „Mein Erbe tut Gutes“